Gestaltungsspielraum im Unternehmertestament: Was Sie per Anordnung regeln können
Wer ein Unternehmen führt, sollte rechtzeitig festlegen, wie es nach dem eigenen Tod weitergeht. Mit klugen Anordnungen im Testament lassen sich Nachfolgefragen steuern, Konflikte vermeiden und der Fortbestand des Betriebs sichern. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen und strategischen Werkzeuge dafür zur Verfügung stehen – und wie sie sich sinnvoll nutzen lassen.
Zuletzt aktualisiert am: 11. April 2025

Erbeinsetzung: Die Basis jeder Nachfolgeregelung
Ob Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbvertrag: Die Einsetzung einer oder mehrerer Erben ist das Fundament jeder erbrechtlichen Planung. Wer ein Unternehmen vererbt, kann gezielt bestimmen, wer die Unternehmensanteile übernehmen, die Leitung fortführen oder bestimmte Rechte erhalten soll. Die Erbeinsetzung lässt sich mit weiteren Anordnungen kombinieren – etwa einem Vorausvermächtnis oder Auflagen zur Unternehmensführung.
Möglich sind unter anderem:
- Einzeltestament
- Ehegattentestament (z. B. Berliner Testament)
- Erbvertrag
- Vor- und Nacherbschaft zur Staffelung der Erbfolge (z. B. zugunsten von Enkelkindern)
Vermächtnis, Nießbrauch & Co.: Alternative Gestaltungen
Nicht jede Person soll Teil der Erbengemeinschaft werden – und muss es auch nicht. Mit Vermächtnissen lassen sich gezielt Begünstigungen aussprechen, ohne dass die betreffende Person Erbin oder Erbe wird. Das kann steuerlich und organisatorisch Vorteile bringen.
Typische Anordnungen:
- Vermächtnis: Zuwendung bestimmter Gegenstände oder Rechte (z. B. Firmenwagen, Gewinnbeteiligung)
- Nießbrauch: Nutzungsrecht am Unternehmen oder Teilen davon (z. B. Einkünfte, Räume)
- Bestimmungsvermächtnis: Eine Vertrauensperson entscheidet nach dem Todesfall, wer das Vermächtnis erhält
- Bedingte Zuwendungen oder Enterbungen: z. B. abhängig von Eheverträgen oder Unternehmensverbleib
Auflagen & Teilungsanordnungen: Nach dem Tod mitgestalten
Auflagen im Testament sichern nicht nur die Umsetzung eigener Werte, sondern schaffen auch klare Regeln für die Unternehmensfortführung. Teilungsanordnungen helfen, potenzielle Konflikte in Erbengemeinschaften zu vermeiden.
Beispiele:
- Verbot der Veräußerung des Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums
- Verpflichtung zur Fortführung in einer bestimmten Rechtsform
- Benennung eines Bevollmächtigten für Übergangsentscheidungen
- Verteilung von Nachlassgegenständen nach betrieblichen oder familiären Kriterien
Testamentsvollstreckung: Umsetzung mit Struktur
Ein Testamentsvollstrecker entlastet die Erbenden und stellt sicher, dass alle Anordnungen wie vorgesehen umgesetzt werden. Besonders geeignet ist das für die geregelte Übergabe eines Unternehmens – etwa im Rahmen einer Abwicklungs- oder Verwaltungsvollstreckung.
Geeignet für:
- Unternehmen mit komplexen Gesellschaftsstrukturen
- Erbengemeinschaften mit unterschiedlicher Interessenlage
- Nachfolgeregelungen mit Auflagen und Bedingungen
Die Testamentsvollstreckung sollte klar im Testament geregelt sein. In der Praxis empfiehlt sich häufig die Kombination mit einem angepassten Gesellschaftsvertrag.
Rechtsformabhängige Besonderheiten
Die gewählte Unternehmensform bestimmt, welche testamentarischen Regelungen sinnvoll und umsetzbar sind:
-
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG):
- Anteile sind nicht frei übertragbar – Mitgesellschafter müssen zustimmen
- Anpassung des Gesellschaftsvertrags vor dem Erbfall meist erforderlich
- Nießbrauch und Vermächtnisse sind möglich, aber zustimmungspflichtig
-
Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH):
- Geschäftsanteile sind vererblich – jedoch oft mit Zustimmungserfordernissen
- Testamentsvollstrecker kann auch Mitgesellschafter werden
- Auflagen zur Geschäftsführung möglich, z. B. keine Fremdübertragung ohne Zustimmung
-
Einzelunternehmen:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit – Vermögensgegenstände werden einzeln benannt
- Bei Vermächtnissen ist Präzision nötig, um Streit und Steuerfolgen zu vermeiden
- Eine klare Erbeinsetzung ist oft der praktikabelste Weg
Fazit: Nachfolge braucht klare Entscheidungen
Ein Unternehmertestament bietet die Chance, Verantwortung vorausschauend zu übergeben – ohne Streit, ohne Unsicherheit. Je klarer die Anordnungen, desto einfacher wird die Umsetzung. Wer frühzeitig plant, bewahrt nicht nur unternehmerische Werte, sondern entlastet auch das persönliche Umfeld.
Denn eine gute Regelung sichert, was aufgebaut wurde – und schafft Vertrauen für die Zukunft.
Download: Wichtige Hinweise zu Versorgungsverfügungen
Vorsorge beginnt vor dem Erbfall. Mit General- und Vorsorgevollmachten können Gesellschafter:innen sicherstellen, dass ...
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