Unternehmertestament & Gesellschaftsform: So regeln Sie die Nachfolge rechtssicher
Wie Sie Ihr Unternehmen vererben, hängt entscheidend von der gewählten Gesellschaftsform ab. Ob Personengesellschaft, GmbH oder Einzelunternehmen: Jede Variante hat eigene erbrechtliche Konsequenzen. Wer Klarheit schafft, schützt den Fortbestand.
Zuletzt aktualisiert am: 20. Februar 2026

Gesellschaftsform entscheidet über Nachfolgeweg
Ein Unternehmertestament gehört zur unternehmerischen Weitsicht – gerade wenn es um den Fortbestand des Betriebs geht. Entscheidend ist: Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens gelten unterschiedliche Regeln für die Nachfolge im Erbfall.
Während bei einer GmbH ein Anteil gemeinschaftlich an mehrere Erben übergehen kann, wird bei Personengesellschaften jeder Erbe alleiniger Gesellschafter. Das hat spürbare Auswirkungen auf Haftung, Mitbestimmung und organisatorische Abläufe im Unternehmen.
Personengesellschaften: Sonderregeln im Erbfall
Ob GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG – Personengesellschaften zeichnen sich durch einfache Gründung, flexible Vertragsgestaltung und überschaubare Kapitalanforderungen aus. Gleichzeitig bergen sie erbrechtliche Besonderheiten, auf die Nachfolger vorbereitet sein sollten.
Das sollten Sie wissen:
- Sonderrechtsnachfolge statt Gesamtrechtsnachfolge: Anders als beim klassischen Erbgang (§ 1922 BGB) tritt der Erbe bei Personengesellschaften nicht in den gesamten Nachlass ein, sondern übernimmt gezielt die Gesellschaftsanteile.
- Erbe wird eigenständiger Gesellschafter: Jeder Erbe wird rechtlich selbst Gesellschafter – mit eigenem Anteil. Die Beteiligung richtet sich nach Gesellschaftsvertrag oder gesetzlicher Erbquote.
- Haftung beachten: Erben haften (mit Ausnahme des Kommanditisten) voll für Gesellschaftsverbindlichkeiten – anders als bei der Haftung mit dem Nachlass im klassischen Erbrecht.
Vorteile der Personengesellschaft:
- Keine Mindestkapitalvorgabe
- Formfreie Gründung und Vertragsänderung
- Hohe Gestaltungsfreiheit im Innenverhältnis
Aber auch:
- Persönliche Haftung der Gesellschafter
- Komplexe Nachfolge bei mehreren Erben
Kapitalgesellschaften: GmbH & Co. in der Nachfolgeplanung
Bei Kapitalgesellschaften – allen voran der GmbH – gelten andere Spielregeln. Der GmbH-Anteil kann gemeinsam an mehrere Erben übergehen. Eine Sondernachfolge gibt es hier nicht, was die Nachfolge häufig planbarer macht.
Ihre Vorteile als Unternehmer(in):
- Keine persönliche Haftung der Erben
- Gesellschaftsanteile können gemeinschaftlich vererbt werden
- Fremdgeschäftsführung möglich (etwa durch Testamentsvollstrecker)
Typische Herausforderungen:
- Mindeststammkapital von 25.000 €
- Beurkundungspflicht für wesentliche Beschlüsse
- Verwaltungsaufwand durch Bilanzierung, Offenlegung und Co.
Gerade wenn kein geeigneter Nachfolger im Unternehmen zur Verfügung steht, kann ein Testament mit klarer Geschäftsführungsregelung (inkl. Vollstreckung) den Fortbestand sichern.
Fazit: Testament + Gesellschaftsform = Planbarkeit
Eine kluge Nachfolgeplanung beginnt nicht erst im Ruhestand. Sie sollte frühzeitig auf Ihre Unternehmensform abgestimmt werden – am besten gemeinsam mit Rechts- und Steuerberatung. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten unter Erben und sichern den Bestand Ihres Lebenswerks.