Steueroasen-Abwehrgesetz: Diese 5 Pflichten gelten jetzt für Unternehmen mit Auslandsbezug
Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG), in Kraft seit dem 1. Juli 2021, zielt darauf ab, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb durch Geschäftsbeziehungen mit nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten zu bekämpfen. Es setzt EU-Vorgaben um und richtet sich an Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Ländern auf der EU-Blacklist unterhalten.
Zuletzt aktualisiert am: 6. Juni 2025

Welche Länder gelten als nicht kooperativ?
Die Einstufung erfolgt durch die EU und wird in der Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) veröffentlicht. Aktuell (Stand: Juni 2025) umfasst die Liste u.a. folgende Länder:
- Amerikanisch-Samoa
- Bahamas
- Fidschi
- Panama
- Russische Föderation
- Samoa
- Seychellen
- Trinidad und Tobago
Die vollständige und aktuelle Liste ist in der Steueroasen-Abwehrverordnung einsehbar.
Welche Maßnahmen sieht das Gesetz vor?
Das StAbwG enthält mehrere Abwehrmaßnahmen:
- Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs (§ 8 StAbwG): Aufwendungen aus Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Ländern dürfen den Gewinn nicht mindern.
- Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 StAbwG): Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen in Steueroasen können unabhängig von ihrer Art der deutschen Besteuerung unterliegen.
- Quellensteuermaßnahmen (§ 10 StAbwG): Bestimmte Zahlungen an Empfänger in Steueroasen unterliegen einem Steuerabzug von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
- Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne (§ 11 StAbwG): Gewinne aus Beteiligungen an Unternehmen in Steueroasen können nicht steuerfrei vereinnahmt werden.
- Gesteigerte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten (§ 12 StAbwG): Unternehmen müssen umfangreiche Dokumentationen über ihre Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen führen und vorlegen.
Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet das StAbwG:
- Erhöhte Compliance-Anforderungen: Geschäftsbeziehungen zu gelisteten Ländern müssen identifiziert und dokumentiert werden.
- Finanzielle Belastungen: Zusätzliche Steuerabzüge und der Wegfall von Betriebsausgabenabzügen können die Steuerlast erhöhen.
- Reputationsrisiken: Geschäfte mit Steueroasen können das öffentliche Ansehen beeinträchtigen.
Eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der Geschäftsbeziehungen ist daher unerlässlich.
Was sollten Unternehmensführer jetzt tun?
- Geschäftsbeziehungen analysieren: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen Beziehungen zu Ländern auf der EU-Blacklist unterhält.
- Compliance-Systeme anpassen: Integrieren Sie die Anforderungen des StAbwG in Ihr Tax Compliance Management System.
- Dokumentationspflichten erfüllen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Aufzeichnungen gemäß § 12 StAbwG geführt werden.
- Steuerliche Beratung einholen: Konsultieren Sie Steuerexperten, um die Auswirkungen des Gesetzes auf Ihr Unternehmen zu bewerten und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Fazit
Das Steueroasen-Abwehrgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im internationalen Geschäft. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Anforderungen ist entscheidend, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.