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Steueroasen-Abwehrgesetz: Diese 5 Pflichten gelten jetzt für Unternehmen mit Auslandsbezug

Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG), in Kraft seit dem 1. Juli 2021, zielt darauf ab, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb durch Geschäftsbeziehungen mit nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten zu bekämpfen. Es setzt EU-Vorgaben um und richtet sich an Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Ländern auf der EU-Blacklist unterhalten.

Welche Länder gelten als nicht kooperativ?

Die Einstufung erfolgt durch die EU und wird in der Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) veröffentlicht. Aktuell (Stand: Juni 2025) umfasst die Liste u.a. folgende Länder:

  • Amerikanisch-Samoa
  • Bahamas
  • Fidschi
  • Panama
  • Russische Föderation
  • Samoa
  • Seychellen
  • Trinidad und Tobago

Die vollständige und aktuelle Liste ist in der Steueroasen-Abwehrverordnung einsehbar.

Welche Maßnahmen sieht das Gesetz vor?

Das StAbwG enthält mehrere Abwehrmaßnahmen:

  1. Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs (§ 8 StAbwG): Aufwendungen aus Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Ländern dürfen den Gewinn nicht mindern.
  2. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 StAbwG): Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen in Steueroasen können unabhängig von ihrer Art der deutschen Besteuerung unterliegen.
  3. Quellensteuermaßnahmen (§ 10 StAbwG): Bestimmte Zahlungen an Empfänger in Steueroasen unterliegen einem Steuerabzug von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
  4. Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne (§ 11 StAbwG): Gewinne aus Beteiligungen an Unternehmen in Steueroasen können nicht steuerfrei vereinnahmt werden.
  5. Gesteigerte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten (§ 12 StAbwG): Unternehmen müssen umfangreiche Dokumentationen über ihre Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen führen und vorlegen.

Welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet das StAbwG:

  • Erhöhte Compliance-Anforderungen: Geschäftsbeziehungen zu gelisteten Ländern müssen identifiziert und dokumentiert werden.
  • Finanzielle Belastungen: Zusätzliche Steuerabzüge und der Wegfall von Betriebsausgabenabzügen können die Steuerlast erhöhen.
  • Reputationsrisiken: Geschäfte mit Steueroasen können das öffentliche Ansehen beeinträchtigen.

Eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der Geschäftsbeziehungen ist daher unerlässlich.

Was sollten Unternehmensführer jetzt tun?

  1. Geschäftsbeziehungen analysieren: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen Beziehungen zu Ländern auf der EU-Blacklist unterhält.
  2. Compliance-Systeme anpassen: Integrieren Sie die Anforderungen des StAbwG in Ihr Tax Compliance Management System.
  3. Dokumentationspflichten erfüllen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Aufzeichnungen gemäß § 12 StAbwG geführt werden.
  4. Steuerliche Beratung einholen: Konsultieren Sie Steuerexperten, um die Auswirkungen des Gesetzes auf Ihr Unternehmen zu bewerten und notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

Fazit

Das Steueroasen-Abwehrgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im internationalen Geschäft. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Anforderungen ist entscheidend, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung