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Nachhaltigkeitsberichtspflicht: Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen

Nachhaltigkeit wird Pflicht – auch für kleinere Unternehmen. Die EU-Richtlinie CSRD bringt neue Pflichten in der Berichterstattung. Wer vorbereitet ist, spart Aufwand, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und positioniert sich glaubwürdig am Markt. Jetzt zählt Weitblick statt Abwarten.

Neue Pflichten durch die CSRD

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hebt das Thema Nachhaltigkeit auf ein neues Level. Seit dem 1. Januar 2024 gilt sie bereits für Unternehmen, die bisher zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren. Ab dem 1. Januar 2025 folgen alle großen Unternehmen – und ab 2026 auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die CSRD fordert eine transparente, standardisierte und überprüfbare Berichterstattung über soziale, ökologische und Governance-bezogene Aspekte des Geschäftsmodells.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Es wird ein einheitlicher europäischer Rahmen geschaffen, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung stellt. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der Unternehmensverantwortung zu vermitteln – gegenüber Investoren, Behörden, Kunden und der Gesellschaft.

Warum auch nicht direkt betroffene KMU reagieren sollten

Auch wenn Ihr Unternehmen formal nicht unter die CSRD fällt, werden Sie indirekt betroffen sein – etwa als Zulieferer oder Partner größerer Firmen. Diese fordern zunehmend Nachhaltigkeitskennzahlen von ihren Geschäftspartnern, um selbst gesetzeskonform zu bleiben. Auch Banken, Investoren oder öffentliche Auftraggeber erwarten Transparenz zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).

Für KMU bedeutet das: Wer vorbereitet ist und bereits erste Schritte zur strukturierten ESG-Datenerhebung gemacht hat, ist im Vorteil. Sie zeigen damit nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern schaffen auch Vertrauen bei Geschäftspartnern – und verbessern langfristig ihre Wettbewerbsposition.

Unterstützung für KMU: VSME-Standards

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Auftrag der EU-Kommission freiwillige Berichtsstandards für KMU entwickelt: die VSME (Voluntary Standards for Micro Enterprises). Ziel ist es, Berichterstattung praxistauglich und skalierbar zu gestalten – ohne Bürokratiemonster.

Die VSME gliedern sich in drei Module:

  1. Grundmodul
    Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden und max. 350.000 € Bilanzsumme oder 700.000 € Umsatz. Es braucht keine Wesentlichkeitsanalyse. Der Fokus liegt auf grundlegenden, leicht erfassbaren Angaben.
  2. PAT-Modul
    Erweiterung um narrative Angaben zu Policies (Strategie), Actions (Maßnahmen) und Targets (Ziele). Dieses Modul erfordert eine Wesentlichkeitsanalyse und hilft, Nachhaltigkeitsaktivitäten systematisch darzustellen.
  3. BP-Modul
    Zusätzliche Angaben für Banken, Investoren und Kunden – also externe Anspruchsgruppen mit Informationsinteresse. Auch hier ist eine Wesentlichkeitsanalyse Pflicht. Das BP-Modul eignet sich besonders für wachsende KMU oder Unternehmen mit Kapitalbedarf.

Jährliche Berichte und doppelte Wesentlichkeit

Wer freiwillig berichtet, sollte dies jährlich tun – idealerweise gemeinsam mit dem Jahresabschluss. Dabei sind auch Vergleichsdaten aus dem Vorjahr einzubeziehen. Ein zentrales Element ist die Wesentlichkeitsanalyse: Sie bewertet, welche ESG-Themen für Ihr Unternehmen besonders relevant sind – und welche Wechselwirkungen zwischen Geschäftstätigkeit und Umwelt bzw. Gesellschaft bestehen. Diese doppelte Wesentlichkeit (Outside-In und Inside-Out) ist neu und anspruchsvoll, aber essenziell.

Für eine solide Wesentlichkeitsanalyse sind strukturierte Gespräche mit internen und externen Stakeholdern hilfreich. Daraus ergeben sich klare Prioritäten – für die Berichterstattung wie für die strategische Weiterentwicklung.

Praxistipps für Geschäftsführer

  • Machen Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen der VSME vertraut – und starten Sie mit dem Grundmodul.
  • Prüfen Sie, welches Modul für Ihre Unternehmensgröße, Branche und Geschäftspartner am besten geeignet ist.
  • Setzen Sie auf pragmatische Lösungen, die sich in Ihre bestehenden Strukturen integrieren lassen.
  • Arbeiten Sie mit Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater zusammen – vor allem bei der Wesentlichkeitsanalyse und bei der Auswahl geeigneter Berichtskennzahlen.
  • Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten im Team und investieren Sie in Schulung, um internes Wissen zu ESG-Themen aufzubauen.
  • Denken Sie langfristig: Nachhaltigkeitsberichte erhöhen nicht nur Ihre Compliance-Fitness, sondern auch Ihre Attraktivität im Markt und für potenzielle Fachkräfte.

Fazit

Die CSRD verändert den Umgang mit Nachhaltigkeit grundlegend – auch für kleine und mittlere Unternehmen. Wer frühzeitig beginnt, kann Aufwand minimieren, Förderchancen nutzen und Vertrauen bei Partnern aufbauen. Nutzen Sie die freiwilligen VSME-Standards als Einstieg – sie helfen, strukturiert vorzugehen, ohne sich zu überfordern.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung