Grundsätze bei Rahmenarbeitsverträgen

Regelmäßige Arbeitseinsätze auf Abruf können den Status der kurzfristigen Beschäftigung gefährden. Nur unvorhersehbare, unregelmäßige Einsätze ohne festen Rhythmus gelten sozialversicherungsrechtlich als kurzfristig.
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Erklärung
Grundsätze bei Rahmenarbeitsverträgen