Beispiele: Einspruch gegen Steuerbescheid

Ihre Unterschrift unter dem Einspruch ist kein Muss. Es genügt, wenn aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, wer ihn einlegt. (§ 357 Abs. 1 AO).
Praxisbeispiel
Beispiele: Einspruch gegen Steuerbescheid
Ihre Unterschrift unter dem Einspruch ist kein Muss. Es genügt, wenn aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, wer ihn einlegt. (§ 357 Abs. 1 AO).
Praxisbeispiel
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