22.12.2014

Ausfall des Geschäftsführers: sieben Sofortmaßnahmen

Das wünscht man keiner GmbH: den Ausfall des einzigen Geschäftsführers. Die GmbH ist dann sofort handlungsunfähig. Denn der Geschäftsführer ist der einzige, der die Gesellschaft nach außen vertreten kann. Wenn also keine Vorkehrungen getroffen sind, ist es wichtig, ganz schnell das Richtige zu tun. Nachfolgend finden Sie die notwendigen Sofortmaßnahmen.

Notfallplan Ausfall Geschäftsführer

Wie Sie einfach und wirksam vorsorgen

Viele Industrie- und Handelskammern bieten inzwischen kostenlos Notfall-Handbücher für Maßnahmen beim Ausfall des Geschäftsführers an. Ein sehr umfassendes und sofort ausfüllbares Notfall-Handbuch hat beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der IHKs Rheinland-Pfalz herausgegeben – in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Rheinland- Pfalz. Dieses finden Sie beim rheinland-pfälzischen Starterzentrum der IHK.

Was unbedingt sofort veranlasst werden muss:

  1. Gesellschaftsvertrag und wichtige Gesellschafterbeschlüsse suchen und sammeln
  2. Mitarbeiter befragen nach den Dingen, die momentan dringlich sind; To-do- Liste aufstellen und Aufgaben delegieren; Verantwortlichkeiten klären
  3. Person benennen, die für die Notgeschäftsführung geeignet ist und mit einem Anwalt sofort Notgeschäftsführung bei Gericht beantragen. Notgeschäftsführer können z. B. sein: Angestellte, Steuerberater oder Rechtsanwalt der Gesellschaft
  4. Mit der Bank sprechen und gemeinsam überlegen, wie Überweisungen getätigt werden können, ggf. neues Konto einrichten (auf Privatnamen) und die Geschäfte darüber abwickeln, damit finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten bleibt
  5. Geschäftspartner informieren und Vertreter benennen
  6. Rechnungsschreibung sicherstellen
  7. Steuerberater/Rechtsanwalt der Gesellschaft nach Besonderheiten und laufenden Fristen befragen

 

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Autor*in: Sigrid Habersaat