Ausfall des Geschäftsführers: sieben Sofortmaßnahmen
Zuletzt aktualisiert am: 22. Dezember 2014

Wie Sie einfach und wirksam vorsorgen
Viele Industrie- und Handelskammern bieten inzwischen kostenlos Notfall-Handbücher für Maßnahmen beim Ausfall des Geschäftsführers an. Ein sehr umfassendes und sofort ausfüllbares Notfall-Handbuch hat beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der IHKs Rheinland-Pfalz herausgegeben – in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Rheinland- Pfalz. Dieses finden Sie beim rheinland-pfälzischen Starterzentrum der IHK.
Was unbedingt sofort veranlasst werden muss:
- Gesellschaftsvertrag und wichtige Gesellschafterbeschlüsse suchen und sammeln
- Mitarbeiter befragen nach den Dingen, die momentan dringlich sind; To-do- Liste aufstellen und Aufgaben delegieren; Verantwortlichkeiten klären
- Person benennen, die für die Notgeschäftsführung geeignet ist und mit einem Anwalt sofort Notgeschäftsführung bei Gericht beantragen. Notgeschäftsführer können z. B. sein: Angestellte, Steuerberater oder Rechtsanwalt der Gesellschaft
- Mit der Bank sprechen und gemeinsam überlegen, wie Überweisungen getätigt werden können, ggf. neues Konto einrichten (auf Privatnamen) und die Geschäfte darüber abwickeln, damit finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten bleibt
- Geschäftspartner informieren und Vertreter benennen
- Rechnungsschreibung sicherstellen
- Steuerberater/Rechtsanwalt der Gesellschaft nach Besonderheiten und laufenden Fristen befragen
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