19.02.2024

Reparieren statt ersetzen: EU-Rat und EU-Parlament einigen sich auf Richtlinie zur Reparatur von Waren

Auch wenn die Geräte grundsätzlich repariert werden könnten, scheitert die Reparatur von Spülmaschinen und Smartphones häufig am fehlenden Service oder Ersatzteile sind nicht verfügbar. Zudem sind viele Geräte so konstruiert, dass sie gar nicht reparaturfähig sind. Der EU-Rat der Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich nun nach langen Verhandlungen auf eine Richtlinie geeinigt, die nach förmlicher Verabschiedung in Kraft treten kann. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Reparatur

Lange wurde verhandelt, doch nach der politischen Einigung ist die förmliche Verabschiedung nur noch Formsache: Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet sein, innerhalb der Gewährleistungspflicht („Garantie“) eine kostenlose Reparatur anzubieten. Nur wenn die Kosten höher sind als ein neues Gerät darf ein Hersteller die Reparatur eines Geräts ablehnen und ein Ersatzgerät anbieten. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sollen Verbraucher eine unkomplizierte und kostengünstige Reparatur von defekten Geräten verlangen können.

Viele dieser Geräte wie z.B. Smartphones, Tablets, Geschirrspül- und Waschmaschinen müssen so produziert werden, dass sie reparaturfähig sind. Die Kosten für eine Reparaturleistung sind den Verbrauchern vorab mitzuteilen, damit sie entscheiden können, ob sie ein Gerät reparieren lassen oder neu kaufen. Für reparierte Geräte soll eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr gelten.

Die geplante Richtlinie soll es Herstellern unmöglich machen, Reparaturen zu erschweren. So müssen Ersatzteile und Reparaturwerkzeuge für einen „angemessenen Preis“ zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sind Vertragsklauseln, die Reparaturen nur bei einem bestimmten Hersteller (z.B. aus technischen Gründen oder durch Vertragsklauseln) erzwingen, untersagt.

Neben den Unternehmen selbst werden auch die Mitgliedsstaaten in die Pflicht genommen: Sie müssen Reparaturen mit Maßnahmen wie z.B. einem Reparaturfonds oder Reparaturgutscheinen fördern. Zudem soll es eine europäische Reparaturplattform Verbrauchern erleichtern, Reparaturwerkstätten zu finden.

Ziel der geplanten Richtlinie ist die Einsparung von 18,4 Mio. Tonnen CO2 und 35 Mio. Tonnen weniger Abfall innerhalb von 15 Jahren. Die Verbraucher sollen in diesem Zeitraum 176,5 Mrd. Euro sparen. Diese Angaben finden sich im Kommissionsvorschlag der EU-Kommission.

Nun muss die gefundene politische Einigung noch durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament förmlich verabschiedet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. 20 Tage später wird die Richtlinie in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren finden Sie hier:

https://commission.europa.eu/law/law-topic/consumer-protection-law/consumer-contract-law/rules-promoting-repair-goods_en

 

Autor*in: Martin Buttenmüller