22.05.2017

EN ISO 13849 – Risiko und Performance Level

Bestandteil des Entwurfs- und Bewertungskonzepts der Normenreihe DIN EN ISO 13849 ist es, die Fähigkeit sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen zu ermitteln und darzustellen, eine vorgegebene Sicherheitsfunktion unter den vorhersehbaren Bedingungen ausführen zu können. Diese Fähigkeit wird durch den Begriff des Performance Level (PL) ausgedrückt. In der Norm sind fünf Stufen des PL dargestellt: in der Wirksamkeit und Fähigkeit zur Risikominderung zunehmend von „a” bis „e”.

Risikograph nach DIN EN ISO 13849-1, Anhang A

Wirksamkeit der Sicherheitssteuerung

Der Fähigkeit der Sicherheitssteuerung muss eine Anforderung gegenübergestellt werden, die sich aus dem zu betrachtenden Risiko ergibt. Quasi als Planungs- und Auslegungsgrundlage für die dann folgende Entwicklung der Sicherheitsfunktion, der Einplanung von Bauteilen und der Anordnung und Einbindung im System wird in diesem Schritt für jede relevante Sicherheitsfunktion der sogenannte erforderliche Performance Level (PLr) ermittelt.

Verfahren zur Bestimmung von PLr

In Anhang A der Norm DIN EN ISO 13849-1:2016 wird ein Verfahren zur Bestimmung dieser Eingangsgröße PLr vorgestellt. Wie beim iterativen Verfahren der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie und der DIN EN ISO 12100 wird hier der (erforderliche) Beitrag der sicherheitsrelevanten Steuerungen zur Risikominderung bestimmt. Die folgende Anmerkung aus dem Anhang A sei hier wiedergegeben:

„Dieses Verfahren zur Abschätzung des PLr ist nicht verbindlich. Es ist ein generischer Ansatz, der die ungünstigste Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses annimmt (…). Andere geeignete Methoden zur Risikoabschätzung für bestimmte Arten von Maschinen können verwendet werden und Erfahrungen im erfolgreichen Umgang mit ähnlichen Maschinen/Gefährdungen sollten bei der Abschätzung von PLr berücksichtigt werden. Daher kann der erforderliche PL in einer Typ-C-Norm von demjenigen abweichen, der durch den generischen Ansatz in Bild A.1 [der Norm – d. Verf.] ermittelt wird.”

Konstruktive Sicherheit berücksichtigen

Bei der Ermittlung des PLr sollen natürlich auch immer die bereits im Vorfeld getroffenen konstruktiven Maßnahmen oder die anderen technischen Schutzeinrichtungen berücksichtigt werden. Das dann noch verbleibende Gefährdungspotenzial ist Ausgangspunkt der Bestimmung mit einem in Anhang A der Norm dargestellten Risikographen.

Die dort verwendeten Parameter bedeuten:

Schwere der Verletzung Häufigkeit und/oder Dauer der Gefährdungsexposition Möglichkeit der Vermeidung der Gefährdung bzw. Begrenzung des Schadens
  • S1 = leichte (üblicherweise reversible) Verletzung
  • S2 = schwere (üblicherweise irreversible) Verletzung
  • F1 = selten bis weniger häufig bzw. kurze Expositionszeit
  • F2 = häufig bis dauernd bzw. lange Expositionszeit
  • P1 = möglich unter bestimmten Bedingungen
  • P2 = kaum möglich

Lesen Sie detailliertere Ausführungen dazu in unserem Produkt „Maschinenverordnung“.

Autor*in: Jürgen Bialek