15.09.2016

Das iterative Verfahren nach EN ISO 12100

Die Maschinenrichtlinie fordert stets eine Risikobeurteilung und schreibt dafür in ihrem Anhang I einen definierten Ablauf in Form eines iterativ zu durchlaufenden Verfahrens fest. Weitere der neuen Rechtsvorschriften für andere Produktsektoren, wie etwa die EN ISO 12100, fordern ebenso die verantwortungsbewusste Durchführung einer Risikoanalyse im Zusammenhang mit einer geeigneten Risikobewertung, um schließlich adäquate Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken vorsehen zu können.

Die Europäische Union

Die EN ISO 12100 ist die normative Grundlage der Risikobeurteilung

Als harmonisierte Typ-A-Norm (Sicherheitsgrundnorm) nach der Richtlinie 2006/42/EG – Maschinenrichtlinie – gibt es eine geeignete Spezifikation, mit der Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und ein umfassender Handlungsleitfaden aufgestellt werden, als universell anwendbare Hilfestellung für alle Verantwortlichen, die eine solche Risikobeurteilung durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung festlegen:

DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung

Unabhängig von der konkreten Zuordnung der Norm und aller ihrer Inhalte zur Maschinenrichtlinie und damit zu Maschinen können die gegebenen Hinweise und vorgestellten Verfahren auch auf andere Produktbereiche übertragen werden.

Der Ablauf von Risikobeurteilung und Risikominderung ist ist in der EN ISO 12100 durchgängig erkennbar, von den Anforderungen in der Maschinenrichtlinie bis hin zum Aufbau in dieser europäischen Norm.

Neben dieser reinen Ablaufdarstellung bildet die Norm mit einer zweiten Betrachtungsweise sowohl die Aufgaben und Ziele des Konstrukteurs wie auch die Verantwortung des späteren Benutzers der Maschine, auch in seiner Beziehung wiederum zum Maschinenhersteller (Konstrukteur), ab.

Zusätzliche Grundinformationen

Neben den notwendigen Informationen zu den Rechtsvorschriften, den anwendbaren grundlegenden Anforderungen und den recherchierten Normen und Spezifikationen nennt DIN EN ISO 12100 im Abschnitt 5.2 weitere Grundlageninformationen, die im Vorfeld bzw. im Verlauf der Risikobeurteilung vorhanden sein sollen:

  • geeignete Unterlagen zur Beschreibung der Maschine einschließlich deren Benutzung (vgl. dazu auch nachfolgend unter „Beschreibung der Maschine“), im Einzelnen z.B.:  Angaben über die zu erwartende(n) Benutzergruppe(n) der Maschine, Beschreibung der Maschine in ihren unterschiedlichen Betriebszuständen und Lebensphasen, Konstruktionszeichnungen, -entwürfe, -skizzen o.Ä., die die Identifikation und Beschreibung der Maschine unterstützen können, Angaben zu Energiequellen, von außen zugeführten Betriebsstoffen und vergleichbaren Medien, Angaben zu früheren Maschinen, Konstruktionsprinzipien etc. mit vergleichbaren Aufgaben, Funktionen oder Eigenschaften, (erste) Angaben zu Benutzerinformationen für den Gebrauch der Maschine oder einzelner Funktionen
  • Identifikation einzuhaltender Vorschriften, nützlicher Normen und Spezifikationen
  • Informationen über Einsatzerfahrungen mit vergleichbaren Maschinen oder Technologien in Bezug auf Unfälle, auch Beinaheunfälle, Gesundheitsschädigungen, sonstige Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten
  • Bestimmung der relevanten Aspekte der ergonomischen Maschinengestaltung → Mit welchen spezifischen (Dauer-)Belastungen der Benutzer ist zu rechnen, abseits von akuten Gefährdungen?

Weitergehende Ausführungen zur EN ISO 12100 erhalten Sie in unserem Produkt „Maschinenverordnung“.

 

Autor*in: Jürgen Bialek