Cybersecurity für Maschinen und Anlagen: Was die Maschinenverordnung ab 2027 verlangt
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich. Erstmals stellt das europäische Maschinenrecht konkrete Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen und Anlagen. Hersteller müssen bereits bei der Entwicklung berücksichtigen, wie Maschinen vor Manipulationen, unbefugten Zugriffen oder sicherheitsrelevanten Cyberangriffen geschützt werden können. Doch was bedeutet das in der Praxis? Und welche Rolle spielen dabei IT- und OT-Sicherheit?
Zuletzt aktualisiert am: 5. August 2026

IT-Sicherheit und OT-Sicherheit: Wo liegt der Unterschied?
Für die Cybersicherheit von Maschinen und Anlagen müssen zwei Bereiche betrachtet werden:
- IT (Information Technology) umfasst klassische Informations- und Kommunikationssysteme wie Server, PCs, Netzwerke oder Cloud-Anwendungen.
- OT (Operational Technology) bezeichnet Hardware und Software zur Steuerung und Überwachung von Maschinen, Anlagen und industriellen Prozessen.
Während bei der IT vor allem der Schutz von Daten und Systemen im Vordergrund steht, geht es bei der OT zusätzlich um die sichere und zuverlässige Funktion von Maschinen und Anlagen. Deshalb müssen Cybersecurity-Konzepte beide Bereiche berücksichtigen.
Wie eng IT- und OT-Sicherheit miteinander verknüpft sind, zeigt sich insbesondere bei der Entwicklung und dem Betrieb moderner Maschinen und Anlagen.
IT- und OT-Sicherheit im Bereich Maschinen und Anlagen
Moderne Maschinen und Anlagen sind heute häufig über Unternehmensnetzwerke, Fernwartungslösungen oder Cloud-Dienste mit anderen Systemen verbunden. Dadurch wachsen IT und OT zunehmend zusammen. Ein Cyberangriff auf die IT kann sich deshalb auch auf die Betriebstechnologie auswirken und umgekehrt.
Während die IT-Sicherheit vor allem den Schutz von Daten, Netzwerken und Anwendungen sicherstellen soll, liegt der Schwerpunkt der OT-Sicherheit auf dem zuverlässigen und sicheren Betrieb von Maschinen und Prozessen. Die Schutzziele unterscheiden sich daher teilweise: In der IT stehen häufig Vertraulichkeit und Integrität von Informationen im Vordergrund, in der OT haben Verfügbarkeit und Betriebssicherheit meist höchste Priorität.

Für Hersteller bedeutet das, Cyberrisiken ganzheitlich zu betrachten. Sicherheitsmaßnahmen dürfen sich nicht nur auf einzelne Komponenten oder Netzwerke beschränken, sondern müssen die gesamte Maschine, ihre Software, Kommunikationsschnittstellen und ihre Einbindung in die Betriebsumgebung berücksichtigen.
Cybersicherheit wird zur gesetzlichen Anforderung
Mit der Maschinenverordnung wird Cybersicherheit zu einem festen Bestandteil der Produktsicherheit. Sicherheitsrelevante Funktionen dürfen nicht durch äußere Einwirkungen oder Angriffe beeinträchtigt werden. Hersteller müssen deshalb prüfen, welche Cyberrisiken für ihre Maschinen bestehen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Anhang III, Nr. 1.1.9 „Schutz gegen Korrumpierung“
„Software und Daten, die für die Übereinstimmung der Maschine oder des dazugehörigen Produkts mit den einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von entscheidender Bedeutung sind, sind als solche zu benennen und angemessen gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Korrumpierung zu schützen.“
Betroffen sind insbesondere vernetzte Maschinen, Anlagen mit Fernzugriffen sowie Produkte mit softwaregestützten Sicherheitsfunktionen.
Die Maschinenverordnung formuliert die Anforderungen an die Cybersicherheit, macht jedoch keine konkreten Vorgaben zur technischen Umsetzung. Unterstützung bieten deshalb etablierte Normen und Leitfäden, die Maßnahmen und Vorgehensweisen für die Praxis beschreiben, darunter insbesondere
- die internationale Normenreihe IEC 62443, die sich mit der Cybersecurity von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) befasst,
- das ICS-Security-Kompendium des BSI und
- die ISO/IEC 27001.
Grundlage jeder Cyber-Risikobeurteilung ist die Identifikation möglicher Bedrohungen. Je nach Vernetzungsgrad und Einsatzumgebung können unterschiedliche Angriffsszenarien relevant werden.
Wie man die Cyberrisiken identifiziert und die Risikobeurteilung durchführt, erfahren Sie in diesem Webtrainer:
Typische Cyberrisiken bei Maschinen und Anlagen
Typische Cyberrisiken können sein:
- Manipulation von Steuerungen
- Unbefugte Fernzugriffe
- Schadsoftware in Produktionsnetzen
- Unsichere Software-Updates
- Schwachstellen in Komponenten und Lieferketten
Die genannten Risiken bleiben nicht auf die digitale Ebene beschränkt. Gerade bei Maschinen und Anlagen können Cyberangriffe unmittelbare Auswirkungen auf Produktion, Sicherheit und Verfügbarkeit haben.
Mögliche Folgen von Cyberangriffen auf Maschinen und Anlagen
Cyberangriffe auf die Betriebstechnologie (OT) können weitreichende Folgen haben. Neben
- Produktionsausfällen und Stillständen von Maschinen drohen
- Beeinträchtigungen sicherheitsrelevanter Funktionen,
- Sachschäden und im schlimmsten Fall sogar
- Gefährdungen von Personen.
Zusätzliche Risiken entstehen durch vernetzte Lieferketten, über die Angriffe in die Produktionsumgebung eingeschleust werden können. Werden dabei personenbezogene Daten beeinträchtigt, können zudem datenschutzrechtliche Anforderungen relevant werden.
Um diesen Risiken wirksam zu begegnen und die Anforderungen der Maschinenverordnung zu erfüllen, sollten Hersteller bereits in frühen Entwicklungsphasen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen berücksichtigen.
Worauf Hersteller jetzt achten sollten
Entscheidend ist dabei ein systematischer Umgang mit Cyberrisiken, der bereits bei der Risikobeurteilung beginnt und die gesamte Maschine sowie ihre digitale Vernetzung einbezieht.
- Cyberrisiken frühzeitig in die Risikobeurteilung einbeziehen
- IT- und OT-Sicherheit gemeinsam betrachten
- Zugriffs- und Berechtigungskonzepte definieren
- Schwachstellenmanagement etablieren
- Relevante Normen und Leitfäden, z.B. IEC 62443, berücksichtigen
Mit der Cyber-Risikobeurteilung wird zunächst das zu beurteilende System definiert, mögliche Bedrohungen identifiziert und bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen dokumentiert. Die folgende Checkliste unterstützt Hersteller dabei, Cyberrisiken nachvollziehbar und prüffähig zu bewerten.
Eine zentrale Rolle spielt beim Umgang mit Cyberrisiken das Schwachstellenmanagement. Gerade im OT-Umfeld gelten für den Umgang mit Sicherheitslücken jedoch besondere Rahmenbedingungen.
Schwachstellenmanagement in der OT
In der Betriebstechnologie (OT) hat der störungsfreie Betrieb oberste Priorität. Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit dürfen deshalb die Verfügbarkeit von Maschinen und Anlagen nicht beeinträchtigen. Anders als in der klassischen IT werden Sicherheitsupdates daher häufig erst in geplanten Wartungsfenstern eingespielt. Ist ein Patch nicht verfügbar oder kann er nicht sofort installiert werden, können ergänzende Schutzmaßnahmen wie Virtual Patching helfen, bekannte Schwachstellen vorübergehend gegen Angriffe abzusichern.
Einzelne Sicherheitsmaßnahmen reichen jedoch nicht aus. Entscheidend ist ein systematischer Ansatz, der Cyberrisiken über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine berücksichtigt.
Cybersicherheit systematisch angehen
Die Anforderungen der Maschinenverordnung machen deutlich, dass Cybersicherheit kein isoliertes IT-Thema mehr ist. Gefordert sind klare Prozesse zur Risikoanalyse, die Einbindung aller relevanten Fachbereiche und ein systematischer Umgang mit Cyberrisiken über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine. Wer die Anforderungen künftig sicher umsetzen will, benötigt neben technischem Fachwissen vor allem ein praxisorientiertes Verständnis der Cyber-Risikobeurteilung und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.
Cybersicherheit ist Teamarbeit
Die Umsetzung der Cybersicherheitsanforderungen gelingt nur im Zusammenspiel verschiedener Beteiligter. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Betreiber, Systemintegratoren und IT-Sicherheitsbeauftragte, die gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen tragen. Konstruktion, Entwicklung, Automatisierung, IT und OT müssen Risiken gemeinsam bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Eine strukturierte Cyber-Risikobeurteilung hilft dabei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen der Maschinenverordnung nachvollziehbar umzusetzen.
Die Bedeutung einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit wird künftig weiter zunehmen. Neue Technologien erweitern die Möglichkeiten moderner Maschinen, schaffen aber gleichzeitig zusätzliche Anforderungen an die Cybersicherheit.
KI und vernetzte Maschinen erhöhen die Anforderungen
Moderne Technologien wie KI, Cobots, Fernwartung und Cloud-Anbindungen bieten erhebliche Vorteile für den Maschinenbetrieb. Gleichzeitig entstehen neue Cyberrisiken, die im Rahmen der Cyber-Risikobeurteilung berücksichtigt werden müssen. Die folgende Übersicht stellt typische Chancen und Risiken gegenüber.
| Chancen durch KI und Vernetzung | Cyberrisiken und Herausforderungen |
|---|---|
|
Predictive Maintenance ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Verschleiß und reduziert ungeplante Stillstände. |
Manipulierte Sensordaten können zu fehlerhaften Wartungsentscheidungen oder Ausfällen führen. |
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Fernwartung erlaubt schnellen Support und kürzere Reaktionszeiten bei Störungen. |
Unsichere Fernzugänge können Angreifern den Zugriff auf Maschinen und Anlagen ermöglichen. |
|
Cloud-Anbindungen erleichtern die Auswertung großer Datenmengen und standortübergreifende Analysen. |
Datenverlust, unbefugter Zugriff oder Schwachstellen in Cloud-Diensten können die Sicherheit beeinträchtigen. |
|
KI-gestützte Prozessoptimierung steigert Effizienz, Qualität und Produktivität. |
Fehlerhafte oder manipulierte KI-Modelle können falsche Entscheidungen und gefährliche Situationen verursachen. |
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Cobots unterstützen Beschäftigte bei körperlich belastenden oder monotonen Tätigkeiten. |
Fehlfunktionen, manipulierte Parameter oder Angriffe auf Sicherheitsfunktionen können die sichere Zusammenarbeit gefährden. |
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Autonome und lernfähige Systeme können flexibel auf veränderte Bedingungen reagieren. |
Änderungen von Regeln, Parametern oder Lernprozessen können zu nicht vorhergesehenem Verhalten führen. |
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Vernetzte Maschinen ermöglichen Transparenz über den Anlagenzustand und eine bessere Produktionsplanung. |
Jede zusätzliche Schnittstelle erweitert die potenzielle Angriffsfläche für Cyberangriffe. |
Fazit
Die Digitalisierung eröffnet neue Potenziale für Maschinen und Anlagen, bringt jedoch auch neue Herausforderungen für die Produktsicherheit mit sich. Cybersicherheit darf deshalb nicht erst nachträglich berücksichtigt werden, sondern muss von Anfang an Bestandteil von Entwicklung, Integration und Betrieb sein. Eine systematische Cyber-Risikobeurteilung hilft dabei, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und die Anforderungen der Maschinenverordnung in der Praxis umzusetzen. So lassen sich die Chancen moderner Technologien nutzen, ohne die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Prozessen zu gefährden.
