Verschärfte Vorschriften für Bioabfall sind in Kraft getreten
Am 01.05. sind die mit der Novelle aus dem Jahr 2023 geänderten Anforderungen an die „Fremdstoffentfrachtung“ im Biomüll in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Bürger und die Gemeinden?
Zuletzt aktualisiert am: 12. Juni 2025

Kampf gegen Mikroplastik
„Was schert mich mein Geschwätz von gestern?“, sprach einst der damalige Bundeskanzler Adenauer. In abgewandelter Form denken heute viele Menschen „Was schert mich mein Dreck von gestern?“ und versenken Plastik, Glas, Windeln, Tonscherben von Blumentöpfen und sonstige Abfälle in der Biotonne. Das belastet nicht nur die Aufbereitung zur Kompostierung und letztlich diese selbst, sondern auch die Umwelt, insbesondere mit Mikroplastik.
Neue Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall
Gemäß § 2a Abs. 3 und 4 Bioabfallverordnung (BioAbfV) dürfen Abfälle aus der Biotonne ab dem 01.05. dieses Jahres nur noch maximal 1 % Kunststoff enthalten. Der Anteil an Fremdstoffen in Bioabfällen darf maximal 3 % des Gesamtgewichts betragen. Daher müssen Bioabfälle vor der Behandlung von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, befreit werden. Dies betrifft auch verpackte Bioabfälle, die getrennt von anderen Bioabfällen behandelt werden müssen.
Diese Änderungen haben das Ziel, die Umwelt zu schützen und die Qualität der Bioabfälle zu erhöhen, um diese umweltfreundlich zu verwerten. Wegen der schwierigen praktischen Umsetzung dieser Vorgaben ist es wichtig, dass sich alle Benutzer von Biotonnen daran halten, damit die gewünschten Ergebnisse erreicht werden können.
Wie stark war Biomüll bislang verunreinigt?
Während auf dem Land die Verunreinigung des Bioabfalls bei 0 bis 1 % liegt, beträgt sie im städtischen Raum 3 bis 4 %. Außerdem werden 39 % des organischen Materials weiterhin im Restmüll, also in der Hausmülltonne, „entsorgt“.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen für die Nutzer der Biotonnen, …
Die BioAbfV enthält keine Bußgeldvorschriften für den Fall einer Fehlbefüllung. Beschicker der Biotonnen stehen aber dennoch stärker in der Pflicht, ihre Abfälle sorgfältig zu trennen und die Tonnen in diesem Sinn zu befüllen. Werden Verstöße gegen die BioAbfV festgestellt, können die Entsorgungsunternehmen das Entleeren der Tonnen verweigern.
… für die Kommunen …
Damit aus dem Bioabfall hochwertige Komposte und Energie entstehen können, müssen die Kommunen die Weichen für das konsequente Trennen des Abfalls stellen. Mithilfe von Abfallsatzungen, aktiver Öffentlichkeitsarbeit und wirksamen Gebührenmodellen können die Bürger zum sorgfältigen Trennen ihrer Bioabfälle motiviert werden.
… und für die Unternehmen der Abfallentsorgung?
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Beträge in neue Anlagen investiert, um Fremdstoffe zu erkennen, den Biomüll zu sortieren und ihn zu behandeln. Finanziert werden diese Investitionen durch den Verkauf hochwertiger Komposte. Zusätzliche Kosten durch das Ermitteln und Entsorgen von Fehlbefüllungen müssen über die Abfallgebühren an Kommunen und Nutzer weitergegeben werden. Das bedeutet: Je geringer die Fehlbefüllung ist, umso geringer sind die Gebühren. Die Nutzer sollten auf das korrekte Befüllen der Biotonnen hingewiesen werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Da es noch keine wirksamen Methoden gibt, Fehlbefüllungen maschinell zu entfernen, muss das händisch erfolgen.
Um den Prozentsatz von Fehlbefüllungen zu reduzieren, gehen die Entsorgungsunternehmen dazu über, Stichproben durchzuführen. Werden Fehlbefüllungen von Biotonnen erkannt, wird die Entleerung verweigert.
Unsere Empfehlung
Leider haben sich viele Medien mit der Änderung der Bioabfallverordnung nicht befasst. Wir empfehlen daher, die Einwohner und Bürger im Informationsblatt der Gemeinde entsprechend zu informieren. Allen Kunden der Ordnungsamtspraxis werden wir daher in der nächsten Aktualisierung das Muster einer Bürgerinformation zum Download zur Verfügung stellen.