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Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Februar 2026)

Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Gericht Datum Az.
VG Würzburg 04.12.2025 W 9 K 23.1304
Werden Vögel vom Boden gefüttert, stellt das nicht immer eine missbräuchliche und damit unzulässige Fütterung dar. Selbst wenn die Umgebung ein Wildschweinhabitat ist, braucht es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Futterquelle vom Wild tatsächlich genutzt wird. Die Anordnung, die Futterschalen für die Vögel für das Wild unzugänglich aufzuhängen, wurde aufgehoben.
OLG Hamm 09.12.2025 2 ORs 14/25
Handfackeln sind ein pyrotechnischer Gegenstand im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 SprengG. Das Einkürzen ihres Griffstücks stellt einen unerlaubten und strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen dar. Der Umgang mit der Fackel ist wegen dieser gefahrenerhöhenden Veränderung nicht mehr erlaubnisfrei.
OVG Koblenz 30.06.2025 3 A 10419/25
Von einem gewerblichen Grundstückshandel und nicht mehr von einer bloßen Verwaltung eigenen Vermögens ist grundsätzlich auszugehen, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Verkauf mehr als drei Objekte veräußert werden.
OVG Münster 29.12.2025 7 B 359/25
Das baurechtliche Rücksichtnahmegebot begründet keine Pflicht, ein Baugrundstück als einen Raum zum Zurückhalten von Wasser für Starkregen zur Verfügung zu stellen. Der betroffene Nachbar ist auf Selbstschutzmaßnahmen zu verweisen. Bei der Interessenabwägung ist insoweit zu berücksichtigen, dass das Interesse des Nachbarn an dem Verringern von Risiken für sein Grundstück zurücktritt.
OVG Münster 30.12.2025 4 A 1285/23
Steuerstraftaten i.S. von § 34d Abs. 5 Satz 2 GewO rechtfertigen eine negative Prognose hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Versicherungsmaklers. Die unionsrechtlichen Mindestanforderungen an den guten Leumund sind nicht erfüllt, wenn der Versicherungsvermittler im Bundeszentralregister wegen vorsätzlicher Steuerverkürzung in erheblichem Umfang eingetragen ist, diese nicht getilgt ist und keine Rehabilitierung vorliegt.
OLG Köln 17.11.2025 30 U 13/24
Kein „Jeck“ war der Besitzer eines Grundstücks, das von einer Konfettikanone beschossen wurde und danach gereinigt werden musste. Er klagte auf Ersatz der Reinigungskosten. Das Gericht entschied, der Betreiber des Karnevalswagens hat fahrlässig seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, als er seine Konfettikanone in Richtung des Grundstücks abgefeuert hat. Insoweit haben die Karnevalisten die Rechte des Grundstückseigentümers durch „eine großflächige Verschmutzung des Grundstücks mit Konfettistreifen“ verletzt und müssen deshalb auch die Reinigungskosten tragen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)

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