07.07.2015

Rechtsprechung in Kürze KW 28

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Rechtsprechung

Gericht                                       Datum                      Az:

KG Berlin                                   15.01.2015               29 U 18/14

Der Zusammenstoß eines auf einem Radweg rechts an einer Bushaltestelle vorbeifahrenden Radfahrers mit einem gerade ausgestiegenen Fahrgast rechtfertigt eine Haftung des Radfahrers von 80 %. Denn insofern ist der Verstoß des Radfahrers gegen § 20 Abs. 2 StVO schwerer zu bewerten als der Verstoß des Fahrgastes gegen § 25 Abs. 3 StVO.

 

OVG Lüneburg                          07.05.2015               11 LA 188/14

Für die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines auf drei Monate befristeten Aufenthaltsverbots in sechs näher bezeichneten städtischen Bereichen an bestimmten Wochentagen kann ein berechtigtes Interesse in Gestalt eines Rehabilitationsinteresses bestehen (hier bejaht).

 

AG Lüdinghausen                     20.04.2015               19 OWi-89 Js 399/15-25/15

Das Anbringen einer Parkscheibe im Seitenfenster der Fahrerseite des Pkw kann grundsätzlich das Erfordernis der guten Lesbarkeit i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO erfüllen.

 

VG Berlin                                    22.05.2015               VG 1 L 84.15 u.a.

Der Zivilrechtsweg für die Räumung einer besetzten ehemaligen Schule ist vorrangig vor polizeilichen Maßnahmen, da die Schule keine öffentliche Einrichtung mehr ist und keinem öffentlichen Zweck mehr dient (Entscheidung im Eilverfahren). Wenn zudem – wie hier – streitig ist, ob der Aufenthalt im Gebäude durch vertragliche Vereinbarung erlaubt ist, ist die zivilgerichtliche Klärung vorrangig.

 

OLG Hamm                                24.03.2015               9 U 114/14

Im Bereich eines Kirmesplatzes zur Versorgung der Fahrgeschäfte mit Strom und Wasser verlegte Leitungen sind so zu führen, dass das dem Besucher grundsätzlich bekannte bestehende Stolper- und Sturzrisiko durch eine sorgfältige Verlegung bzw. Abdeckung der Leitungen möglichst minimiert wird.

Diesen Anforderungen genügt es nicht, wenn die Versorgungsleitungen beliebig ohne erkennbare Streckenführung und ohne Sicherung gegen unbeabsichtigte Lageveränderungen lose verlegt werden.

Haben mehrere Schausteller durch unsorgfältige Verlegung ihnen zuzuordnender Versorgungsleitungen jeweils ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt und lässt sich nicht feststellen, welche der unsachgemäß verlegten Leitungen nach Lageveränderung zum Sturz des Geschädigten geführt hat, lassen sich die bestehenden Urheberzweifel nach § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überwinden.

 

OLG Oldenburg                         09.02.2015               2 Ss (Owi) 20/15

Eine „mitgeblitzte“ Beifahrerin kann mit dem Blitzerfoto zur Identifizierung des Fahrers verwertet werden.

 

VG Köln                                      15.06.2015               10L 735/15 und 10 L 736/15

Eine Passentziehung bei konkretem Verdacht der Unterstützung des Dschihad ist zulässig.

 

LSG Hessen                               26.03.2015               L 8 KR 84/13

Bei einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst ist auch bei einer vereinbarten Tätigkeit als „freie Mitarbeiterin“ regelmäßig von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen.

 

OVG Lüneburg                          05.05.2015               12 KN 174/14

Die Gebührenordnung des Landes Niedersachsen für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung vom 14. Februar 2012 (GVBl. 3/2012 vom 6. März 2012, S. 22) ist unwirksam. § 1 der Gebührenordnung ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 3 Abs. 4 Satz 1 des NVwKostG gedeckt. Der auf § 4 Abs. 2 NVwKostG gestützte § 2 der Gebührenordnung kann ohne den unwirksamen § 1 nicht sinnvoll bestehen bleiben.

 

AG Bergisch-Gladbach             9.07.2014                 48 OWI 1196/14 B

Die Außendienstmitarbeiter der Verwaltungsbehörde müssen bei einem Verstoß gegen das Halteverbot hinsichtlich der Ermittlung des Fahrzeugführers auch dann keine Bemühungen entfalten, wenn das Fahrzeug mit offener Heckklappe und in beladenem Zustand unmittelbar vor der Haustür der Person geparkt ist, die später als Halter ermittelt wird. Der Verwaltungsbehörde kann nicht vorgeschrieben werden, welche Ermittlungen sie hätte anstellen müssen.

 

OVG Berlin-Brandenburg         11.06.2015               OVG 1 B 5.13; OVG 1 B 13.13; OVG 1 B 23.14

 

Das im Jahr 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz Berlin ist formell und materiell rechtmäßig. Das OVG Berlin-Brandenburg hat es abgelehnt, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Damit sind mehrere Spielhallenbetreiber, die, zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes nicht beachten wollten, mit ihren Klagen gescheitert.

 

VGH Mannheim                         21.05.2015               1 S 383/14; 1 S 403/14; 1 S 491/14;1 S 556/14

 

Die Bestimmung einer Friedhofssatzung, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich zertifiziert während der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, ist rechtswidrig und daher unwirksam.

 

OVG Lüneburg                          11.12.2014               11 ME 211/14

Eine Betriebsstätte für die Vermittlung von Sportwetten und eine Spielhalle, die innerstädtisch in einer in geschlossener Bauweise errichteten Blockbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft mit nebeneinander liegenden Zugangsbereichen untergebracht sind, befinden sich in einem Gebäudekomplex i.S.d. § 21 Abs. 2 GlüStV.

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt