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Ordnungsamtspraxis: Neuer Inhalt „Waffenverbotszone“

Zahlreiche Anschläge in den letzten Jahren, insbesondere 2016 in Berlin, 2017 in Hamburg, 2020 in Dresden, 2021 in einem ICE der Deutschen Bahn, 2023 in Duisburg sowie 2024 in Mannheim und Solingen haben vor Augen geführt, wie stark die Sicherheit im öffentlichen Raum bedroht ist. Als Antwort auf die Anschläge hat der Gesetzgeber u.a. das Waffengesetz geändert und die Möglichkeit eröffnet, Waffenverbotszonen einzurichten.

Was sind Waffenverbotszonen?

Als Waffenverbotszone wird ein räumlicher Bereich bezeichnet, in dem das Mitführen von Waffen verboten ist. Ordnungs- und Polizeibehörden können innerhalb dieser Zone verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführen. Zusätzlich ist innerhalb dieses räumlichen Bereichs das Mitführen von Waffen i.S. des Waffengesetzes und Messern untersagt.

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht ihre Einrichtung?

42 Abs. 5 Waffengesetz ermächtigt die Landesregierungen, das Führen von Waffen und von Messern auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie in und auf Gebäuden zu verbieten oder zu beschränken.

Dies setzt voraus, dass an diesen Orten wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.

Auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze können zu Waffenverbotszonen erklärt werden, ohne vorher als kriminalitätsgefährdet zu gelten. Seit dem 31. Oktober 2024 ist in Waffenverbotszonen auch das Führen von Messern grundsätzlich verboten.

42 Abs. 1 WaffG bestimmt, dass Teilnehmer von öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche sowie Tanzveranstaltungen keine Waffen mitführen dürfen. Die Ordnungs- und Polizeibehörden können auch ohne Verdacht in diesen Bereichen Personen durchsuchen.

Neue Inhalte in der Ordnungsamtspraxis

In das Update der Ordnungsamtspraxis für den Monat Mai nehmen wir vor diesem Hintergrund das Fallbeispiel „Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone“ auf. Das Thema „Waffenverbotszone“ werden wir mit den folgenden Aktualisierungen der Ordnungsamtspraxis weiter ausbauen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)