06.06.2023

Nachlese: Sperren eines Parkplatzes wegen Müllablagerungen

Wir gehen der Frage nach, wie sich die Verhältnisse vor Ort nach dem Sperren eines Parkplatzes (https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/muell-auf-parkplatz-nutzung-eingeschraenkt) entwickelt haben.

Wir gehen der Frage nach, wie sich die Verhältnisse vor Ort nach dem Sperren eines Parkplatzes entwickelt haben.

Parkplatz mehrere Monate gesperrt

Die Straßenbaubehörde Hessen-Mobil und die zuständige Gemeinde sperrten im Winter einen Parkplatz wegen wilder Ablagerungen von Müll. In einem Pressegespräch erklärte ein Vertreter von Hessen-Mobil, zwischen der Straßenbaubehörde und der Gemeinde würden Gespräche stattfinden, wie das Problem zu lösen sei.

© Uwe Schmidt
© Uwe Schmidt

Wie stellt sich die Situation derzeit dar?

Der Parkplatz war bis Ende April gesperrt. Die Beschilderung mit dem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) war bis dahin unverändert, die Absperrungen wurden jedoch zur Hälfte zur Seite gestellt. Daher konnten Fahrzeuge ungehindert den Parkplatz anfahren.

Ungefähr 100 m weiter besteht eine Zufahrt zu einem Waldweg. Hier haben Personen, die ihren Abfall wild ablagern wollen, ungehindert Zugang. An mehreren Stellen wurde hier auch tatsächlich Müll wild abgelegt, wie die dort erstellten Bilder belegen.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?

Das dauerhafte Sperren eines Parkplatzes ist nicht geeignet, die Probleme zu lösen, die mit dem Ablagern von Abfällen verbunden sind. Wie bereits erläutert sollten stetige Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten ins Auge gefasst oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

© Uwe Schmidt

Übereinkunft zwischen Hessen-Mobil und der Gemeinde

Zwischenzeitlich wurde der Parkplatz wieder geöffnet. Die Gemeinde unterstützt Hessen-Mobil künftig bei der Entsorgung von illegalem Müll auf dem Gelände. Die Situation wird weiter im Auge behalten, versichert Hessen-Mobil. Kurz nach dem Öffnen des Parkplatzes wurden wieder illegal Schmierstoffe in dem Wasserschutzgebiet abgelagert.

 

 

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)