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Kommt ein Storch geflogen …

Noch niemand hat beobachtet, wie sich wie im Lied von Adolf Bäuerle besungen ein Vogel auf den Fuß eines Menschen gesetzt hat. Es gibt aber Autofahrer, die davon berichten, wie direkt vor ihnen ein Storch im Tiefflug eine Straße überquert hat. Wir erläutern, wie die Straßenverkehrsbehörde damit umgegangen ist.

Extrem gute Bedingungen für die Storchenpopulation

Eine Vielzahl von Faktoren hat in diesem Jahr zu einer erhöhten Storchenpopulation geführt: Durch günstige Wetter- und Nahrungsbedingungen ist die Fortpflanzungsrate der Großvögel gestiegen. Jedes Storchenpaar hat im Durchschnitt ein Junges mehr aufgezogen. Auf feuchten Wiesen konnten die Tiere reichlich Nahrung finden. Auch ihre Lebensräume haben sich durch weniger schädliche Chemikalien und saubere Gewässer verbessert.

Leben mit dem Storch

In einem nordhessischen Ort mit ca. 7.000 Einwohnern wurden 16 Horste gezählt, entsprechend viele Storchenpaare und Jungvögel. Der Storchenstation ist es nicht gelungen, die Tiere zu vergrämen und zu einem Umzug zu bewegen. Im August sammeln sich in der Umgebung die Jungvögel der Region, um in ihr Winterquartier zu fliegen. Auf den Wiesen und Feldern um den Ort sind, besonders bei Feldarbeiten, in dieser Zeit bis zu 50 Vögel anzutreffen.

Die Gefahren

Während die Storchenstation des Ortes von 6 Unfällen zwischen Störchen und Fahrzeugen berichtet, sind behördlich zwar keine Unfälle dokumentiert, aber tote Tiere am Straßenrand gefunden worden. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sah wegen der großen Zahl von Störchen eine gestiegene Wahrscheinlichkeit von Unfällen, die für die Großvögel mit einer Spannweite von rund 2 Metern und einem Gewicht von ca. 5 kg tödlich enden und deren Ausgang für Verkehrsteilnehmer ungewiss ist: Das Aufprallgewicht bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt immerhin ca. 1 t. Zudem würden plötzliche Bremsmanöver den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Wie wurde das Problem verwaltungstechnisch gelöst?

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises ordnete in unbürokratischer Zusammenarbeit mit Hessen-Mobil innerhalb weniger Tage für die Zeit, in der sich die Störche sammeln, das Zusatzzeichen „Storch“ an und feierte damit eine deutschlandweite Premiere, weil ein solches Zeichen im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) nicht vorgesehen ist (VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 StVO Rn 7 und 46). In Anbetracht des Gefahrenpotenzials und der zeitlich beschränkten Geltung des Zusatzzeichens, das zum Ergänzen des Zeichens 101 und als Warnung sowie Mahnung zum vorsichtigen Fahren dient, ist diese Vorgehensweise durchaus berechtigt.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)