25.04.2018

Feiern bis zum Abpfiff – Bund lockert Lärmschutz zur Fußball-WM 2018

Anlässlich der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland können die Spiele auch bei späten Anstoßzeiten auf Großleinwänden im Freien verfolgt werden. Die Bundesregierung beschloss am 21.02.2018 eine Verordnung, die während des Turniers Ausnahmen von den geltenden Vorgaben zum Lärmschutz zulässt.

Fußball-WM 2018 Lärmschutz

Das nächste sportliche Großereignis steht vor der Tür – die FIFA-Fußballweltmeisterschaft in Russland. Weil einige Spiele erst nach 22 Uhr enden, also nach dem Beginn der lärmschutzrechtlichen Nachtruhe, dürften diese nicht im Freien übertragen werden.

Ausnahme zur Fußball-WM

Die Bundesregierung hat am 21.02.2018 beschlossen, den Lärmschutz für die Zeit des Weltturniers zu lockern. Es steht im Ermessen der Gemeinden und Städte, Public Viewing für die Spiele der FIFA-Fußballweltmeisterschaft in Russland auch dann zu erlauben, wenn sie erst nach 22 Uhr enden. Die Gemeinden und Städte müssen im jeweiligen Einzelfall entscheiden, ob eine Ausnahme zum Lockern der Bestimmungen zum Lärmschutz vorliegt. Hierbei ist zwischen dem öffentlichen Interesse an dem gemeinsamen Erleben der Spiele und dem Schutz der betroffenen Anwohner abzuwägen.

Hinweise

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)