15.01.2018

Rechnungsstellung nach GOBD jetzt Pflicht: Handwerksbüro aktualisieren

Als steuerpflichtiger Handwerker sind Sie allein für die Einhaltung der GoBD verantwortlich und haftbar. Eine nicht GoBD-konforme Sicherung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Buchführungspflicht von Unternehmen dar.

Vorsicht Steuerfalle

Neuregelungen der GOBD

Seit 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).

Als steuerpflichtiger  Handwerker sind Sie allein für die Einhaltung der GoBD verantwortlich und haftbar. Eine nicht GoBD-konforme Sicherung von Belegen stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Buchführungspflicht von Unternehmen dar. Damit riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Nach den Neuregelungen der GOBD müssen Rechnungen und Belege im Dateiformat unveränderbar aufbewahrt werden. Mit der neuen Updateversion 6.3  erstellt Handwerksbüro PS jetzt Rechnungen revisionssicher und GoBD konform

 

1.) Die GoBD legen fest, wie Belege  in einer Software zu behandeln sind. Handwerksbüro PS behandelt nun Ihre Belege so wie dies gefordert ist:

  • Bei einer Änderung der Rechnung wird diese protokolliert und gespeichert.
  • Mit dem Druck des Rechnungsausgangsbuches wird die Ausgangsrechnung festgeschrieben und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr änderbar d.h. revisionssicher.
  • So wie die Änderung eines Beleges, wird auch das Löschen eines Beleges protokolliert.

 

2.) Die GoBD regeln auch die Rechte eines Finanzprüfers, wenn er elektronisch auf Ihre EDV-Buchhaltung zugreift. Handwerksbüro PS bietet jetzt dazu die hilfreiche Schnittstelle

Der Prüfer kann nach pflichtgemäßem Ermessen wählen, welche dieser Zugriffsarten er auf Ihre Daten möchte:

  • unmittelbarer Datenzugriff: Nur Lesezugriff auf Hard- und Software des Steuerpflichtigen.
  • mittelbarer Datenzugriff: Der Unternehmer wertet die Daten nach den Vorgaben des Betriebsprüfers mit Hilfe des vorhandenen DV-Systems aus.
  • Datenträgerüberlassung: Das Unternehmen stellt die steuerlich relevanten Daten auf einem Datenträger in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung.

 

3.) Die GoBD fordern auch, dass Handwerker ihr IT-System gegen Verlust sichern und gegen unberechtigte Veränderungen schützen. Mit dem Handwerksbüro PS sind Sie auch dafür bestens gerüstet.

 

4.)Die Finanzverwaltung fordert auch revisionssichere Belege. Handwerksbüro PS bietet jetzt die hilfreiche Schnittstelle für Ihre Eingangsrechnungen z.B. vom Lieferanten

 

Die Rechnungserstellung über ältere Software-Programme wie Handwerksbüro X23 oder in Word und Excel ist damit nicht mehr GOBD-konform.  Höchste Zeit zum Umsteigen auf WEKA Handwerksbüro PS :

  • Die GOBD-konforme Rechnungsstellung und Datenhaltung bringt ihre Buchhaltung wieder auf den neusten Stand,  und schützt  Sie damit vor Strafen und Steuerschätzungen
  • Durch die einfache Handhabung der Software erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell und einfach
  • Mit den über 7000 vorformulierten Leistungsbeschreibung und Vergleichspreisen kalkulieren Sie schnell und sicher

 

Handwerksbüro PS:

Handwerksbüro PS

  • Angebote und Rechnungen schnell und einfach erstellen
  • Leistungspositionen mit Material-, Lohn und Maschinenkosten
  • Aufträge gewinnbringend kalkulieren

Weitere Informationen zum Produkt unter: www.weka-bausoftware.de/handwerksburo-ps

Autor*in: WEKA Redaktion