Shop Kontakt

Omnibus-Pakete: Vereinfachung der Berichtspflichten

Zwei Omnibus-Verordnungen sollen das Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberichtswesen entlasten. Ziel ist es, inhaltliche Doppelungen abzubauen und Meldepflichten praxisgerechter zu gestalten.

Nachhaltigkeitsberichtswesen

Die Bundesregierung hat im April 2025 zwei sog. Omnibus-Verordnungen zur Vereinfachung von Berichtspflichten in die Ressortabstimmung eingebracht. Damit sollen Redundanzen im Nachhaltigkeitsberichtswesen und bei anknüpfenden Nachweispflichten geprüft und inhaltlich harmonisiert werden.

Worum geht es konkret?

  • Zusammenführung inhaltlich verwandter Berichtspflichten, z.B. zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und Nachhaltigkeitszielen
  • Harmonisierung von Indikatoren und Begrifflichkeiten zwischen verschiedenen Berichtspflichten, z.B. Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), EU-Taxonomie-Verordnung, CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und Umweltstatistikgesetz
  • klarere Zuordnung der Zuständigkeiten innerhalb von Unternehmen und Behörden
  • Reduzierung von Nachweispflichten bei bereits geprüften Berichten, wie EMAS, ISO 50001

Beispiele für Erleichterungen:

  • Unternehmen, die eine Energieeffizienzanalyse nach EnEfG erstellt haben, sollen keine separaten Inhalte nach dem EDL-G mehr liefern müssen. Der Nachweis wirtschaftlicher Maßnahmen soll standardisiert und in einem einzigen Verfahren abgebildet werden.
  • Nachhaltigkeitsberichterstattungen nach CSRD sollen automatisch als Nachweis für Umwelt- oder Klimaberichte dienen können.

Weitere Informationen:
Mit einem Kabinettsbeschluss wird im Sommer 2025 gerechnet. Die Änderungen könnten so ab dem Berichtsjahr 2026 wirksam werden.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_25_615

Autor*in: Sandra Mähliß

Unsere Empfehlungen für Sie