Ökodesign: neue Grenzwerte für den Stand-by-Stromverbrauch in Kraft
Seit dem 09.05.2025 gelten neue Grenzwerte für den Energieverbrauch elektrischer Geräte im Stand-by-Modus. Sie sollen europaweit Strom und CO₂ einsparen und betreffen zunächst alle neuen Produkte, die ab diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht werden.
Zuletzt aktualisiert am: 29. Juli 2025

Elektrogeräte verbrauchen oft auch dann Strom, wenn sie scheinbar „aus“ sind: im Bereitschaftsmodus oder im sog. vernetzten Stand-by-Betrieb. Um diesen oft übersehenen Energieverbrauch zu reduzieren, hat die EU ihre Ökodesign-Vorgaben überarbeitet: Mit der Verordnung (EU) 2023/826 gelten nun neue Grenzwerte für den Energieverbrauch von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im:
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- Aus-Zustand (z.B. bei deaktiviertem Display)
- klassischen Stand-by-Modus (z.B. TV mit Fernbedienungsempfang)
- vernetzten Bereitschaftsbetrieb (z.B. Drucker im Netzwerk oder smarte Geräte)
Hintergrund
Die neuen Ökodesign-Vorgaben sind ein weiterer Schritt der EU hin zu mehr Energieeffizienz bei Alltagsgeräten – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Produktentwicklung, Marktüberwachung und Informationspflichten. Unternehmen sollten ihre betroffenen Produktlinien und Informationsprozesse jetzt anpassen. Bis 2030 sollen jährlich europaweit bis zu 4 Terawattstunden Strom eingespart und die CO₂-Emissionen um 1,4 Mio. Tonnen gesenkt werden.
Was bedeutet das konkret?
Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen, wenn sie ab Mai 2025 neu in Verkehr gebracht werden. Zudem müssen verbrauchsbezogene Informationen zum Stand-by-Verbrauch deutlich und leicht zugänglich auf Verpackungen, Produktunterlagen oder im Onlinehandel bereitgestellt werden. Für Geräte, die vor dem 09.05.2025 in der EU auf den Markt gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen.
Weitere Informationen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0826