20.07.2020

Kleine Direktvermarktung: Neue Erlöse für kleine Solaranlagen?

Ein Bündnis von fünf Unternehmen hat einen Vorschlag veröffentlicht, mit dem Strom aus kleinen PV-Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, leichter direkt vermarktet werden kann. Bei der sog. Kleinen Direktvermarktung sollen die Regeln und Prozesse der klassischen Direktvermarktung so angepasst werden, dass sie auch für Haushaltskunden mit ausgeförderten Solaranlagen attraktiv sind. Ändern sich die bisherigen Regelungen nicht, wäre die Direktvermarktung für die Betreiber solcher Anlagen nur mit großem Aufwand und hohen Kosten möglich.

Solaranlage

Die Kleine Direktvermarktung würde die einfache und kostengünstige Direktvermarktung von grünem Strom, insbesondere aus ausgeförderten PV-Anlagen mit einer Größe bis zu 10 kWp, erlauben. Das ist bislang nicht möglich – der Bedarf jedoch wird immer dringender.

Hintergrund: Ende der EEG-Förderung

Ab dem nächsten Jahr fallen sukzessive die ersten Solaranlagen, die vor oder im Jahr 2000 den Betrieb aufgenommen haben, aus der Förderung des EEG. Bei vielen dieser Anlagen handelt es sich bis 2024 überwiegend um kleine Aufdachanlagen mit einer Größe bis zu 10 kWp. Diese können ohne große Wartungs- und Reparaturkosten noch geschätzt fünf bis zehn Jahre sauberen und günstigen grünen Strom erzeugen.

Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen bislang zu kompliziert und teuer

Den Anlagenbetreibern bleibt dann, neben dem Selbstverbrauch, nur der Weg in die sonstige Direktvermarktung, der sich aber aufgrund der Größe der Anlagen nicht rechnet. Die Regularien und Prozesse für die sonstige Direktvermarktung wurden ursprünglich für den Verkauf von Strom aus größeren Windparks konzipiert und sind entsprechend aufwendig, sperrig und teuer. Sie würden die Erträge, die eine kleine Solaranlage bringen kann, vollständig aufzehren.

So will die Kleine Direktvermarktung den Marktzugang erleichtern

Neben den bislang in der Öffentlichkeit diskutierten Auffanglösungen durch die Netzbetreiber sollen Solaranlagenbetreiber durch die Kleine Direktvermarktung nun unkomplizierter auf dem Markt agieren können.

Konkret schlagen die Unternehmen vor, Verfahren zu vereinfachen und Prozesse zu digitalisieren:

  • Der Vertragsabschluss und die Kommunikation der Marktpartner untereinander erfolgen ausschließlich elektronisch.
  • Der Anbieter der Kleinen Direktvermarktung ist ein regulärer Direktvermarkter. Es bedarf keiner neuen Marktrolle.
  • Die Bilanzierung erfolgt auf Einspeiseseite grundsätzlich viertelstündlich. Dort, wo die Kosten der viertelstündlichen Bilanzierung die Einnahmen aufzuzehren drohen, können stattdessen vereinfachte Verfahren verwendet werden. Ein Beispiel: Standard-Einspeiseprofile. Dies wäre heute bei Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 7 kWp der Fall. Die Belieferung erfolgt wie bisher nach Standard-Lastprofil.
  • Intelligente Messsysteme sollen die Viertelstunden-Messwerte erheben. Sie müssen für die Einspeisung lediglich einmal am Tag Viertelstunden-Werte vom Vortag verschicken.
  • Zusätzlicher Hardware zur Fernsteuerung bedarf es nicht.
  • Eingespeister Strom erhält pauschal Herkunftsnachweise („Grünstrom-Zertifikate“) auf Basis der installierten Leistung in kWp.
  • Die Abrechnung erfolgt jährlich.

Das Positionspapier zur Kleinen Direktvermarktung der Unternehmen EnBW, enviaM, SENEC, sonnen und TESLA finden Sie hinter diesem Link.

Autor*in: WEKA Redaktion