15.01.2024

Ende der Energiepreisbremsen beschlossen

Die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Wärme wurden zum Jahresende 2023 eingestellt, da der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds zum 31.12.2023 geschlossen wurde und keine Auszahlungen mehr erfolgen können.

Energiepreisbremse

Dieser Schritt ist eine Konsequenz aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 15.112023, das die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds für unzulässig erklärt hatte. Der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) wurde in ähnlicher Weise finanziell ausgestattet und stand deshalb auf dem Prüfstand. Beispielsweise wurden aus dem WSF die Energiepreisbremsen für Verbraucher und Unternehmen als Entlastung von den hohen Energiepreisen im Jahr 2022 und 2023 gezahlt. Die Preise wurden für einen Großteil des Verbrauchs gedeckelt: für Strom bei 0,40 Euro und für Gas bei 0,12 Euro pro Kilowattstunde. Das zum Großteil für 2023 ausgegebene Geld wird nun einem Nachtragshaushalt verbucht.

Entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung, die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Wärme bis 31.03.2024 zu verlängern, sind diese nun schon zum Jahresende 2023 ausgelaufen. Grund sind schwierige Haushaltsplanungen im Jahr 2024 mit massiven Einsparungen.

Weitere Informationen zum Nachtragshaushalt 2023 finden Sie hier… 

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und Wärme verlängert

Eine weitere Steuerentlastung brachte im vergangenen Jahr 2023 eine reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und Wärme von 19 % auf 7 %. Mit Beschluss im Finanzausschuss vom 15.11.2023 ist die Fortführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf Gas und Wärme bis zum 29.02.2024 gesichert.

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Autor*in: Sandra Mähliß