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Antragstellung für Strompreiskompensation 2024

Jetzt Antrag stellen: Stromkostenintensive Unternehmen können sich CO₂-bedingte Strommehrkosten für das Jahr 2024 erstatten lassen. Antragsfrist ist der 30. Juni 2025.

Seit dem 15. April 2025 ist das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) geöffnet. Stromkostenintensive Unternehmen können sich indirekte CO₂-Kosten für das Jahr 2024 nachträglich erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass elektrischer Stromverbrauch produktionsbedingt und erheblich sein muss.

Was wird gefördert?

Die Strompreiskompensation gleicht indirekte CO₂-Kosten aus, die durch den EU-Emissionshandel (EU ETS) entstehen. Diese verteuern den Strompreis, da Energieversorger die Emissionszertifikatskosten an stromintensive Unternehmen weitergeben.

Wichtige Schritte für den Antrag:

  • Frist der Antragstellung für das Jahr 2024 bis spätestens 30. Juni 2025
  • Erforderliche Nachweise sind unter anderem ein Bericht über den produktionsbezogenen Stromverbrauch, Bescheinigung über Maßnahmen zur Energieeffizienz (bei EU-Beihilfen größer 150.000 Euro)
  • Online-Verfahren über das DEHSt Formular-Management-System (FMS)

Neu gegenüber dem Vorjahr wird die erhöhte Prüfintensität bei Energieeffizienzmaßnahmen sein und die Anforderungen an die Vollständigkeit der Produktionsdaten sind gestiegen.

 

Autor*in: Sandra Mähliß

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