Antragstellung für Strompreiskompensation 2024
Jetzt Antrag stellen: Stromkostenintensive Unternehmen können sich CO₂-bedingte Strommehrkosten für das Jahr 2024 erstatten lassen. Antragsfrist ist der 30. Juni 2025.
Zuletzt aktualisiert am: 28. April 2025

Seit dem 15. April 2025 ist das Antragsverfahren für die Strompreiskompensation bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) geöffnet. Stromkostenintensive Unternehmen können sich indirekte CO₂-Kosten für das Jahr 2024 nachträglich erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass elektrischer Stromverbrauch produktionsbedingt und erheblich sein muss.
Was wird gefördert?
Die Strompreiskompensation gleicht indirekte CO₂-Kosten aus, die durch den EU-Emissionshandel (EU ETS) entstehen. Diese verteuern den Strompreis, da Energieversorger die Emissionszertifikatskosten an stromintensive Unternehmen weitergeben.
Wichtige Schritte für den Antrag:
- Frist der Antragstellung für das Jahr 2024 bis spätestens 30. Juni 2025
- Erforderliche Nachweise sind unter anderem ein Bericht über den produktionsbezogenen Stromverbrauch, Bescheinigung über Maßnahmen zur Energieeffizienz (bei EU-Beihilfen größer 150.000 Euro)
- Online-Verfahren über das DEHSt Formular-Management-System (FMS)
Neu gegenüber dem Vorjahr wird die erhöhte Prüfintensität bei Energieeffizienzmaßnahmen sein und die Anforderungen an die Vollständigkeit der Produktionsdaten sind gestiegen.