Antragsfrist zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2022 endet am 30.06.2023
Die DEHSt hat die Antragsfrist zur Strompreiskompensation für 2023 bekannt gegeben, diese endet am 30. Juni 2023.

Die Antragsfrist zur Strompreiskompensation endet in diesem Jahr schon am 30.06.2023. In der nationalen SPK-Förderrichtlinie sind keine allgemeinen Fristen mehr geregelt, so dass die Festlegung im Aufgabenbereich der zuständigen Behörde liegt. Die DEHSt gibt das Ende der Antragsfrist für Beihilfen im Rahmen der Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2022 mit dem 30.06.2023 bekannt.
Es wird noch vor Beginn der Antragsfrist dringend empfohlen, eine Datensicherung der letzten gültigen Antragsversion aus dem vergangenen Jahr durchzuführen.
Strompreiskompensation – Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfe für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten.
Indirekte CO₂-Kosten entstehen, indem Stromerzeuger die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Kunden-Strompreis weitergeben. Mit den Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO₂-Kosten (Strompreiskompensation) soll für Unternehmen bestimmter Sektoren (beispielsweise stromintensiven Produktionsprozesse) einen Teil dieser Kosten kompensiert werden.
Die Europäische Kommission hat in deren Beihilfe-Leitlinien festgelegt, welche Sektoren und Teilsektoren besonders gefährdet und damit beihilfeberechtigt sind. Es sind für die Antragsberechtigung die im Unternehmen hergestellten Produkte maßgeblich. Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem bestimmten Wirtschaftszweig ist nicht entscheidend. Es kann nur für die Produkte, die einem der genannten Sektoren oder Teilsektoren zugeordnet sind, eine Beihilfe beantragt werden.
Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu erhalten. Mögliche Verlagerungen in Produktionsländer außerhalb des EU-Emissionshandelssystems sollen verhindert werden und somit auch die Verlagerung von CO₂-Emissionen, dem sogenannten indirekten Carbon Leakage (CL).
So kommen Sie weiter:
- Hier kommen Sie zur SPK-Förderrichtlinie vom 01.09.2022
- Wie sich der Strompreis 2023 zusammensetzt, erfahren Sie hier.