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Sozialplan: Die wichtigsten Fakten
Handout Arbeits­recht

Sozialplan: Die wichtigsten Fakten

Der Sozialplan dient dem Ausgleich und der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer  Betriebsänderung entstehen (§ 112 BetrVG). Eine solche Vereinbarung wirkt genau wie eine Betriebsvereinbarung und  ist auch in der Einigungsstelle erzwingbar. Deshalb ist der Arbeitgeber an den Sozialplan gebunden. Er verschafft ...

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