14.09.2023

Das Schutzstufenkonzept im Datenschutz

Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.

Schutzstufenkonzept

Warum ein Schutzstufenkonzept?

Mit einer Schutzstufe werden Daten bzw. Datenkategorien einem Schadenspotenzial zugeordnet, also der Schwere der möglichen Folgen, wenn der Schutz der Daten unzureichend ist.

Wer also die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten garantieren möchte, braucht geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die dem Schadenspotenzial entspricht. Nur so lässt sich ein Schutzniveau gewährleisten, das dem Risiko angemessen ist.

Dabei müssen Sie nach der DSGVO folgende Punkte berücksichtigen:

  • Stand der Technik
  • Implementierungskosten
  • Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung
  • Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Kategorien der Daten. Als besondere Kategorien personenbezogener Daten nennt die DSGVO in Artikel 9 personenbezogene Daten,

  • aus denen die rassische und ethnische Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder
  • die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
  • sowie genetische Daten,
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
  • Gesundheitsdaten und
  • Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

Sofern die Verarbeitung solcher Daten überhaupt zulässig ist, müssen Sie besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.

Sicherheitsmaßnahmen richten sich nach Datenkategorie

Um die geeigneten technisch-organisatorischen Maßnahmen zu definieren, gilt es also auch, die Daten zu klassifizieren, sie in Datenkategorien einzustufen.

Datenkategorie bestimmt die Schutzstufe

Den Datenkategorien lassen sich dann Schutzstufen zuordnen.

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Welche Schutzstufenkonzepte gibt es?

Im Datenschutz gibt es verschiedene Modelle, die sich als Schutzstufenkonzept bewerten lassen oder die ein solches Konzept enthalten, um personenbezogene Daten nach ihrem Schutzbedarf einzuordnen:

  • Besonders bekannt ist das Schutzstufenkonzept der Aufsichtsbehörde aus Niedersachsen mit fünf Schutzstufen.
  • Auch das Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.0) der Aufsichtsbehörden nennt Stufen für den Schutzbedarf / Schutzstufen.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nennt Schutzstufen in Verbindung mit der Einführung des IT-Grundschutzes, zu finden im BSI-Standard 200-2.

Schutzstufenkonzept der Datenschutzaufsicht Niedersachsen

Das Schutzstufenkonzept aus Niedersachsen geht von folgenden Stufen aus:

  • Stufe A: Personenbezogene Daten, die die betroffenen Personen frei zugänglich gemacht haben
  • Stufe B: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung zwar keine besondere Beeinträchtigung erwarten lässt, die aber die betroffenen Personen nicht frei zugänglich gemacht haben
  • Stufe C: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung eine betroffene Person in ihrer gesellschaftlichen Stellung oder in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen könnte („Ansehen“)
  • Stufe D: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung eine betroffene Person in ihrer gesellschaftlichen Stellung oder in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigen könnte („Existenz“)
  • Stufe E: Personenbezogene Daten, deren unsachgemäße Handhabung Gesundheit, Leben oder Freiheit der betroffenen Person beeinträchtigen könnte

Ein Beispiel: Zu Schutzstufe E gehören Daten über Personen, die mögliche Opfer einer strafbaren Handlung sein können. Werden diese Daten unzureichend geschützt, kann Gesundheit, Leben oder Freiheit der betroffenen Person gefährdet sein. Die Schwere der möglichen Folgen ist damit maximal und die zugehörige Schutzstufe am höchsten.

Das Standard-Datenschutzmodel

Nach dem Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.0) ergibt sich der Schutzbedarf aus dem Risiko einer Verarbeitungstätigkeit, bevor ein Verantwortlicher technische und organisatorische Maßnahmen bestimmt und umgesetzt hat.

Insofern gilt der folgende Zusammenhang zwischen Risikohöhe, im Sinne eines Ausgangsrisikos, und Schutzbedarfsstufe:

  • kein oder geringes Risiko der Verarbeitung: normaler Schutzbedarf für von der Verarbeitung betroffene Personen
  • normales Risiko der Verarbeitung: normaler Schutzbedarf für von der Verarbeitung betroffene Personen
  • hohes Risiko der Verarbeitung: hoher Schutzbedarf für von der Verarbeitung betroffene Personen

Reicht allein ein Schutzstufenkonzept?

So wichtig und hilfreich die Datenklassifizierung und die Schutzstufen auch sind, um den Schutzbedarf zu ermitteln und die technisch-organisatorischen Maßnahmen festzulegen: Allein reichen Schutzstufenkonzepte nicht aus, um ein Datensicherheitskonzept zu entwickeln.

Die Schutzstufe hilft „nur“ dabei, die Schwere des Risikos (Schadenspotenzial) zu bestimmen. Wie die DSGVO verlangt, müssen Sie aber ebenso die Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigen.

Einem Risiko mit hohem Schadenspotenzial, aber sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit ist anders zu begegnen, als einem Risiko mit mittlerem Schadenspotenzial, aber sehr hoher Eintrittswahrscheinlichkeit.

Deshalb sind Schutzstufenkonzepte ein wichtiger Baustein bei der Definition der TOMs. Aber eben nur ein Baustein von mehreren.

Autor*in: Oliver Schonschek (Diplom-Physiker, IT-Analyst und Fachjournalist)