Sozialstaatskommission gibt starkes Signal zu staatlicher Handlungsfähigkeit
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat am 28. Januar 2026 ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Darin spricht sich die Kommission für eine grundlegende Modernisierung des Sozialleistungssystems aus. Der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) bewerten die Ergebnisse der Sozialstaatskommission positiv.
Zuletzt aktualisiert am: 12. Februar 2026

DLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Kay Ruge und DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger begrüßten, dass Sozialleistungen stärker gebündelt und Verfahren vereinfacht werden sollen. Damit sei der Anfang gemacht, um den Sozialstaat einfacher, übersichtlicher und für die Bürger nachvollziehbarer zu machen. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hätten dazu in kurzer Zeit einen breiten Konsens erreicht. Dazu zähle ein einheitliches Sozialleistungssystem mit weniger Behörden, Schnittstellen und Doppelzuständigkeiten. Davon profitiere das gesamte Land – Bürger ebenso wie die kommunale Verwaltung. Bund, Länder und Kommunen senden damit ein starkes Signal. Eine Lösung der dramatischen kommunalen Finanzlage sei damit nicht verbunden, wie die beiden Politiker einschätzen.
Die notwendige Modernisierung der Sozialverwaltung verlange zudem, dass Prozesse digitalisiert und weitgehend automatisiert werden. Die Konsequenz wäre zum einen die mittelfristige Entlastung der Verwaltung, zum anderen schnelle Prozesse, die das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates stärken. Diese Prozessveränderungen sind in den Empfehlungen der Sozialstaatskommission enthalten und müssen parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitet werden.
DLT und DStGB heben hervor, dass in diesem einheitlichen Sozialleistungssystem künftig Wohngeld und Kinderzuschlag mit dem Bürgergeld und der Sozialhilfe zusammengeführt werden sollen. Weniger Übergänge, weniger Systemwechsel in Abhängigkeit vom monatlichen Arbeitseinkommen, mehr Transparenz – das helfe den Menschen unmittelbar und könne zugleich Verwaltung spürbar entlasten, wie Ruge erklärt. Für die Umsetzung biete es sich an, auf die vorhandenen Strukturen zu setzen: Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialämter für nicht erwerbsfähige Personen. Damit halbiere man vier Behördenstränge in zwei und baue zudem auf bewährten dezentralen Strukturen auf. Eine weitgehende kommunale Verankerung sei sinnvoll und erforderlich, weil Sozialleistungen dort funktionieren müssen, wo Menschen leben, betonte Berghegger.
Die Kommission sei im Arbeitsauftrag allerdings so eingeschränkt, dass die notwendige Debatte über Standards und Finanzierbarkeit des Sozialstaats hier nicht geführt werden konnte. Ruge beklagt, dass die Kommunen im vergangenen Jahr ein Defizit von über 30 Mrd. Euro hätten, was an der dramatischen Kostendynamik im Sozialbereich liege. Landauf, landab kippen die kommunalen Haushalte in tiefrote Zahlen. Die aus kommunaler Sicht und auch gesamtstaatlich gebotene Debatte vor allem hinsichtlich der Kostentreiber war nicht Gegenstand der Kommission. Für diese müsse an anderer Stelle dringend eine Lösung gefunden werden, wie die Sozialstaatskommission festhält. Dazu habe das Bundeskanzleramt bereits Länder und kommunale Spitzenverbände in ein Arbeitsgremium eingeladen, um diese Fragen zügig anzugehen. Berghegger sieht dem mit großer Erwartung entgegen. Vor diesem Hintergrund konnte die Sozialstaatskommission auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände lediglich auf die bedrückende kommunale Finanzlage hinweisen. Es werde sich mithin an anderer Stelle entscheiden müssen, ob es gelingt, auch über Standards und Finanzierbarkeit zu Ergebnissen zu gelangen, die die kommunale Ebene nachhaltig und deutlich entlasten.