18.06.2015

Gemeinde-Zwangsehe war verfassungswidrig

Paukenschlag im Landkreis Südliche Weinstraße: Die vor knapp einem Jahr vollzogene Zwangsfusion der Verbandsgemeinde Maikammer mit Edenkoben ist nicht rechtmäßig und muss rückabgewickelt werden. Das entschied jetzt der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH).

Frankfurter Römerberg mit Rathaus

VGH Rheinland-Pfalz urteilt zur Fusion von Maikammer mit Edenkoben

Die Angliederung der einst selbstständigen Gemeinde Maikammer an Edenkoben im Juli 2014 ist laut VGH mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Landesverfassung nicht vereinbar. Maikammer hatte sich gegen die Zwangsfusion im Juli 2014 gewehrt und dabei geltend gemacht, dass man leistungsstark genug sei, um eigenständig bleiben zu können. In diesem Fall hätte eine Ausnahmeregelung greifen müssen, die in den Regelungen der von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen kommunalen Gebietsreform vorgesehen ist.

Mit dem Urteil ist auch der Maikammerer Bürgermeister Karl Schäfer (CDU), der durch die Fusion seinen Posten verloren hatte, wieder in Amt und Würden. Er war 2009 gewählt worden, seine Amtszeit läuft noch bis 2017. Gleichzeitig muss aufwändig und mit einigem Kostenaufwand die Verwaltung der Gemeinde Maikammer wieder installiert werden. Sie ist momentan auf zwei Standorte verteilt, einer davon in Edenkoben. Bis zum 31. Januar 2016 ist nach Maßgabe des VGH auch ein neuer Verbandsgemeinderat für Maikammer zu wählen.

Das VGH-Urteil bedeutet indes nicht, dass die Kriterien, mit denen Gemeindefusionen in Rheinland-Pfalz geregelt werden, verfassungswidrig sind. Die Richter ließen vielmehr verlauten, dass sie der Landesverfassung entsprächen. Auf die weiteren acht Zwangsfusionen, die vor dem VGH auf dem Prüfstand stehen, hat das Urteil laut dem VGH keine Auswirkung. Diese Verfahren werden getrennt verhandelt, Termine hierfür gibt es noch nicht.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")