Wahlausschreiben – rechtssicher und fehlerfrei
Das Wahlausschreiben erfüllt einen besonders wichtigen Zweck: Es informiert die Kollegen darüber, wie die Wahl im Einzelnen abläuft. Es ist somit das zentrale Dokument zur Einleitung der Betriebsratswahl. Zuständig für die Erstellung und die öffentliche Bekanntmachung ist der Wahlvorstand.
Zuletzt aktualisiert am: 23. September 2025

Der Inhalt des Wahlausschreibens richtet sich nach § 3 WO BetrVG:
- Art der Wahl (normales oder vereinfachtes Wahlverfahren)
- Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
- Anzahl und Zusammensetzung der Wählerliste
- Anzahl der Wahlvorschriften/Mindestanzahl an Stützunterschriften
- Information zu den wichtigsten Fristen (Einreichung von Wahlvorschlägen, Einsichtnahme in die Wählerliste und Einspruchsfrist gegen die Wählerliste)
- Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe
- Ort und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung
- Hinweis auf Briefwahl (falls relevant)
- Geschlechterverhältnis im Betrieb (und ggf. Minderheitengeschlecht)
Praxistipp
Das Wahlausschreiben muss unverzüglich nach der Erstellung der Wählerliste veröffentlicht werden. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass es im Betrieb gut sichtbar ausgehängt oder elektronisch zugänglich gemacht wird.
Rechtzeitige Planung zahlt sich aus
Das Wahlausschreiben muss rechtzeitig veröffentlicht werden, spätestens, nachdem die Wählerliste erstellt wurde. Verzögerungen können zu Problemen führen. Planen Sie daher rechtzeitig alle Einzelheiten zur Veröffentlichung. Achten Sie dabei auch darauf, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wichtig ist zudem, das Wahlausschreiben klar und möglichst einfach zu formulieren. Es muss für alle Mitarbeiter verständlich sein. Klare, einfache Sprache sorgt dafür, dass alle die Informationen schnell und ohne Missverständnisse verstehen. Außerdem ist es hilfreich, die Beschäftigten direkt anzusprechen (z. B. „Sie sind wahlberechtigt“).
Weisen Sie auf wichtige Fristen und Termine hin
Alle wichtigen Fristen, wie die Einsichtnahme in die Wählerliste, die Frist für Wahlvorschläge und die Wahl selbst, müssen klar hervorgehoben werden. Zudem kann es empfehlenswert sein, mehreren Aushängen oder elektronischen Mitteilungen als Erinnerungen einzusetzen. So stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten aktuell informiert sind. Geben Sie außerdem einen klaren Zeitraum und Ort an, an dem die Mitarbeiter die Wählerliste einsehen können. Weiterhin sollten Sie die Arbeitnehmer darüber informieren, dass sie Einspruch gegen die Wählerliste erheben können, falls sie Fehler entdecken. Auch ein Hinweis auf eine etwaige schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) darf nicht fehlen (siehe Praxistipp!).
Praxistipp
Kommunizieren Sie die Wahlvorschläge gut. Informieren Sie die Kollegen auch darüber, wie Wahlvorschläge eingereicht werden können und wie viele Unterstützungsunterschriften notwendig sind. Teilen Sie außerdem mit, wie Sie die Einhaltung des Wahlgeheimnisses gewährleisten, und versichern Sie, dass die Wahl geheim und frei durchgeführt wird.
Fakten zu Stimmabgabe und -auszählung
Geben Sie im Wahlausschreiben auch den genauen Ort und Zeitpunkt der Wahl bekannt. Wichtige Infos sind auch die exakten Zeiten, zu denen die Kollegen wählen gehen können. Stellen Sie sicher, dass die öffentliche Auszählung der Stimmen gewährleistet ist. Jeder Beschäftigte hat das Recht, der Stimmauszählung beizuwohnen.
Erläutern Sie das Geschlechterverhältnis im Betrieb
Die Vorgaben zur Beachtung des Minderheitengeschlechts sind komplex. Erklären Sie den Kollegen diese und erinnern Sie an die Verpflichtung zur geschlechtergerechten Besetzung des Betriebsrats (z. B. Mindestanteil des Minderheitengeschlechts).