11.01.2022

So setzt sich der Betriebsrat für Vielfalt im Betrieb ein

Unsere Gesellschaft ist bunt: Das zeigt sich nicht nur an den über 27 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland (Tendenz steigend), sondern auch in weiteren Bereichen wie LGBTQ und anderen Lebensentwürfen. Während dies in großen Konzernen oft als Chance erkannt und mit strategischen Konzepten begleitet wird, ist es gerade für kleinere und mittlere Unternehmen schwerer, sich dem Thema zu widmen.

Betriebsrat Diversität

Mitbestimmung. Egal, welche Geschichten oder Lebensentwürfe Menschen haben, eines ist allen gemeinsam: Betriebe brauchen alle Menschen, um ihre freien Stellen besetzen zu können. Daher haben Arbeitgeber und Betriebsrat beide ein großes Interesse daran, dass im Betrieb eine offene Willkommenskultur herrscht: Der Arbeitgeber ist auf die Arbeitskräfte angewiesen – und auch darauf, dass sie sich im Betrieb wohlfühlen und bleiben. Der Betriebsrat möchte dasselbe: Denn wenn die Kollegen sich wohlfühlen, wirkt sich das auch positiv auf das gesamte Betriebsklima aus.

Große Vielfalt – weites Handlungsfeld

Dabei ist das Handlungsfeld wirklich groß: Denn im Grunde lässt sich der Bogen spannen von der „reinen“ Integration der Flüchtlinge bis hin zum viel weiter gehenden Diversity Management. Dieses umfasst gewissermaßen die Integration als einen Unterpunkt. Denn beim Ansatz „Managing Diversity“ ist die Herkunft nur ein Aspekt von vielen. Eine zukunftsweisende Unternehmensführung gestaltet den Wandel hin zu einer offenen und toleranten, auf Vielfalt basierenden Betriebskultur. Und dies hat natürlich auch gravierenden Einfluss auf Ihre Arbeit als betriebliche Interessenvertreter: Die sozialen Veränderungen sind nicht nur eine Aufgabe für den Arbeitgeber, sie beeinflussen auch das Selbstverständnis und die Projekte des Betriebsrats. Je mehr hier also gestaltet wird, umso größer werden die Erfolge sein.

So profitiert der Arbeitgeber von Diversity Management

Der Ansatz, Vielfalt im Betrieb zu fördern, ist auch für den Arbeitgeber nicht nur Liebhaberei, sondern bietet handfeste Vorteile für das Unternehmen:

  • Mitarbeitermotivation: Wenn Beschäftigte sich respektiert fühlen, identifizieren sie sich stärker mit dem Unternehmen und arbeiten produktiver.
  • Leistungssteigerung: Die Beschäftigten kommunizieren effektiver miteinander, Teamarbeit führt zu besseren Ergebnissen, Fehlzeiten sinken.
  • Innovationsfähigkeit: Dadurch, dass mehr Menschen mit ihren unterschiedlichen Ausbildungen, Erfahrungen, Kompetenzen und Herangehensweisen zusammenarbeiten, entstehen neue Ideen. Die berühmt-berüchtigte Betriebsblindheit hat keine Chance.
  • (Personal-)Marketing: Positives Image für Kunden und gleichzeitige Präsentation als attraktiver Arbeitgeber. Qualifiziertes Personal lässt sich leichter gewinnen und – noch wichtiger
  • im Betrieb halten. Je offener sich der Betrieb präsentiert, desto mehr Menschen werden sich dort wohlfühlen.

Definition: Diversity Management

Das Diversity Management begreift die Unterschiede und Vielfalt der Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner als etwas Positives und Bereicherndes. Dabei spielen folgende Punkte eine Rolle:

  • Geschlecht
  • ethnische Herkunft
  • Nationalität
  • Alter
  • Behinderung
  • sexuelle Orientierung
  • Religion

Warum sich Betriebsräte mit Diversity Management befassen sollten

Auch für den Betriebsrat lohnt es sich, sich intensiv mit Managing Diversity zu befassen:

  • Gestaltung: Wenn sich Betriebsräte hier einbringen, haben sie das Heft des Handelns in der Hand: Sie gestalten proaktiv und zukunftsweisend. Das ist besser, als auf unvermeidliche Entwicklungen zu spät und halbherzig zu reagieren.
  • größerer Einfluss: Dadurch, dass Managing Diversity so breit gefächert ist, gewinnt der Betriebsrat Einfluss in alle wichtigen Themengebiete von der Organisations- bis zur Personalentwicklung.
  • bessere Strukturierung: Die Aufgaben und Pflichten des Gremiums aus dem BetrVG und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können zusammengefasst und systematischer angegangen werden, da die Fragen oft zusammenhängen. Initiativen und Aktivitäten lassen sich besser einfügen und bisherige „Insellösungen“ lassen sich sinnvoll in ein größeres Ganzes einbetten.

Am besten sichert eine Betriebsvereinbarung ein tolerantes Miteinander

In den meisten Fällen schließen Unternehmen per Betriebsvereinbarung „Diversity-Richtlinien“ ab. Darin bekennt sich ein Betrieb etwa zu Respekt, Wertschätzung und Förderung aller Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft. Das Unternehmen verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld ohne Vorurteile zu schaffen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Frauen im Management oder Mitarbeiter über 45 sowie die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung können unter dem Begriff Diversity Management (DiM) zusammengefasst werden. Denn wenn die unterschiedlichen Beschäftigten besser in das Unternehmen integriert sind, steigt auch ihre Motivation und Zufriedenheit. Wenn es eine solche Vereinbarung in Ihrem Betrieb bislang noch nicht gibt, sollten Sie diese beim Arbeitgeber anregen.

Expertentipp: Als Betriebsrat früh einsteigen

Jenseits dieser Mitbestimmungsrechte ist es ratsam, von Anfang an das Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen. Denn eine starke Einbindung des Betriebsrats bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Konzepte fördert die Bereitschaft bei den Mitarbeitern, auch tatsächlich mitzumachen und sich mit hoher Motivation einzubringen. Und das ist nötig, denn die besten Ideen zum Diversity Management nützen nichts, wenn sie nicht dauerhaft umgesetzt werden.

Nutzen Sie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Managing Diversity kann einige wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auslösen, etwa bei Weiterbildungsmaßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG), bei Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG) und bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), dort vor allem bei Einstellungen und Versetzungen. Zusätzlich hat der Betriebsrat die Aufgabe, die Integration ausländischer Arbeitnehmer zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).

Hinweis: Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung

Die Rechtsgrundlagen für diesen Umgang mit unterschiedlichen Gruppen von Beschäftigten finden sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zum Teil im BetrVG (§§ 75, 80 BetrVG). Der Anwendungsbereich von Diversity Management kann jedoch noch weit über die gesetzlich geregelten Ge- und Verbote hinausgehen.

Nehmen Sie Ihre Kontrollpflicht als Betriebsrat wahr

Nach § 75 Abs. 1 BetrVG haben Sie darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede unterschiedliche Behandlung wegen eines Merkmals nach § 1 AGG (Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) unterbleibt. Zudem sind Sie bei personellen Maßnahmen nach § 99 BetrVG einzuschalten und können Ihre Zustimmung verweigern, wenn

  • personelle Maßnahmen gegen ein Gesetz verstoßen oder
  • der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist.

Übersicht: Argumente für mehr Mitbestimmung

  • Eine strategische Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist sinnvoll, da die Einbindung des Betriebsrats die Akzeptanz der Maßnahmen innerhalb der Belegschaft fördert.
  • Die Mitarbeit bietet dem Gremium die Chance zu proaktivem, positivem Handeln.
  • Durch die Mitgestaltung der Diversity-Maßnahmen können die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten werden.
  • Der Betriebsrat übt seine Mitbestimmungsrechte aus, um die ordnungsgemäße Durchführung des Diversity Managements zu überwachen.
Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)