03.01.2018

Ab 2018 weniger Rentenbeitrag

Zum Jahresanfang tritt eine leichte Entlastung für Rentenbeitragszahler ein. Denn ab 1. Januar sinkt der Beitrag von 18,7 auf 18,6 Prozent. Nach Angaben des Bundespresseamts werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Absenkung um insgesamt rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Rentenbeitrag

Beitragssatz wird gesenkt

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar um 0,1 Punkte auf 18,6 Prozent. Das geschäftsführende Bundeskabinett stimmte bereits am 22.11.2017 einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu. Beispielsweise bei einem Bruttoverdienst von 3000 Euro monatlich führt die Senkung zu einer Entlastung von 1,50 Euro pro Arbeitnehmer.

Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken wie bei den Arbeitnehmern um rund 600 Millionen Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz ebenfalls zum 1. Januar 2018 von 24,8 auf 24,7 Prozent.

Grund für die Beitragssenkung: Positive Entwicklungen

Die Beitragssenkung ist möglich, weil die Rentenfinanzen sich aufgrund der guten Konjunktur und von Lohnsteigerungen positiv entwickeln. Dazu ist ein Mechanismus vorgeschrieben, nach dem der Beitragssatz gesenkt werden muss, wenn die prognostizierte Rücklage der Rentenversicherung einen bestimmten Wert überschreitet.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen

Für Versicherte mit einem hohen Einkommen wird sich aber die Beitragslast zur Gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich zum 01.01.2018 von monatlich 6.350 Euro auf 6.500 Euro in den alten Bundesländern und von monatlich 5.700 Euro auf 5.800 Euro in den neuen Bundesländern.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)