11.11.2019

Sicherheitskennzeichnung im Betrieb korrekt anbringen

Achtung, Rutschgefahr! Zutritt verboten! Schutzkleidung benutzen! Diese und ähnliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung muss der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen anbringen (lassen). Natürlich gibt es für die Anbringung von Sicherheitskennzeichnung Vorschriften und Regelungen. Die wichtigsten dazu fassen wir in diesem Beitrag zusammen.

Sicherheitskennzeichen

Sicherheitskennzeichen fassen viele Informationen zusammen, die sich auf einen Blick erkennen und in Handlungen verwandeln lassen. Am schnellsten erfasst das Gehirn die Form und die Farbe der Sicherheitskennzeichnung. Mit einem näheren Blick wird dann klar, worum es genau geht.

Wiedersehen macht Freude: Denn wenn das Gehirn ein Zeichen erst einmal kennt, erfasst es die Anweisung insgesamt auf einen Blick und der Mensch handelt dann dementsprechend – oder er verzichtet eben darauf. Schneller ist nur die Hupe des Staplers, und auch die zählt zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung:

Wichtige Farben und Formen der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb

  • Runde, dreieckige und quadratische Sicherheitszeichen in den Farben Rot, Gelb, Grün, Blau, Schwarz und Weiß signalisieren neben Verboten, Warnungen und Geboten auch Informationen zur Rettung und zum Brandschutz.
  • Gelb-schwarze und rot-weiße Streifen kennzeichnen Hindernisse und GefahrsteIlen wie gefährliche Kanten oder in Form von Absperrbändern.
  • Doch auch Leuchtzeichen, Schallzeichen wie die Hupe, Sprechzeichen und Handzeichen zur Einweisung von Fahrzeugen fallen unter die Sicherheitskennzeichnung.

Die für die Sicherheitskennzeichnung im Betrieb nötigen Symbole und Zeichen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung und den die ArbStättV konkretisierenden Technischen Regeln wie der ASR A1.3. In vielen Arbeitsstätten entsprechen die vorhandenen Zeichen allerdings nicht den aktuellen Vorgaben der ASR A1.3. Diese lässt zwar auch Raum für eine eigene Lösung, diese jedoch zu finden, ist nicht einfach. Treffen Sie diese Entscheidung nicht im Alleingang.

Ihre Pflichten als Arbeitsschützer

Nach der Erstausstattung Ihrer Arbeitsstätte mit Sicherheitskennzeichen müssen Sie hier auf dem Laufenden bleiben. Denn das Erscheinungsbild der Zeichen kann sich ändern.

Und auch in Ihrem Betrieb ist sicher nicht alles statisch. Deshalb müssen Sie durch Begehungen überprüfen, ob alle nötigen Zeichen angebracht sind, und unnötige Zeichen entfernen.

Doch welche Zeichen sind nötig? Dafür gilt: So viele wie nötig, und so wenige wie möglich. Sicherheitskennzeichen sind nötig, wenn Sie – wie üblich nach dem TOP-Prinzip – die Sicherheit und den Gesundheitsschutz weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen garantieren können.

Jedenfalls müssen Sie dazu alle Kollegen unterweisen, denn die Kennzeichnung betrifft alle Mitarbeitenden Ihres Betriebs.

Unterschied zwischen Sicherheitkennzeichen und Gefahrstoffkennzeichen

Übrigens sollte niemand Sicherheitskennzeichen mit Gefahrstoffkennzeichen – etwa auf Chemikalien-Behältern – verwechseln, obwohl sich die Symbole ähneln können. Der Unterschied liegt darin, dass Risiken durch Gefahrstoffe erst entstehen, wenn diese freigesetzt werden. Die Risiken, auf die Sicherheitskennzeichen hinweisen, bestehen bereits.

Autor*in: Martin Weyde