Arbeitsplatzgrenzwert richtig messen
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten täglich in einer Werkhalle, in der unsichtbare Gase oder feine Staubpartikel die Luft füllen. Sie sehen nichts, riechen vielleicht kaum etwas – und doch ist genau geregelt, wie viel davon in der Luft sein darf. Das regelt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). In diesem Beitrag erfahren Sie kompakt und praxisnah, was der Arbeitsplatzgrenzwert genau ist, wie er ermittelt wird und was bei der Anwendung in der betrieblichen Praxis zu beachten ist.
Zuletzt aktualisiert am: 26. Februar 2024

Was ist der Arbeitsplatzgrenzwert?
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW, auch AGW-Wert genannt) ist ein verbindlicher Grenzwert für inhalative Belastungen mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und dient als gesetzliche Grundlage im Arbeitsschutz. Die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte ist entscheidend für den Gesundheitsschutz im Betrieb. Denn Gefahrstoffe, die regelmäßig und über lange Zeit inhaliert werden, können noch Jahrzehnte später Erkrankungen auslösen.
Die Bedeutung Der Arbeitsplatzgrenzwert ist ein gesundheitsbasierter Grenzwert. Wird er eingehalten, so sind auch bei langfristiger Exposition keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten.
Die genaue Definition des Arbeitsplatzgrenzwerts lautet nach § 2 Abs. 7 GefStoffV:
Grenzwert für die zeitliche gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.
Einheiten des Arbeitsplatzgrenzwerts:
Die Konzentration wird angegeben in Milligramm pro Kubikmeter und bei Gasen und Dämpfen auch in Milliliter pro Kubikmeter (entspricht ppm). Bei Flüssigkeiten ist zu beachten, dass sich die Milliliter auf das Volumen des Dampfs (Gasphase) beziehen und nicht auf das Volumen der Flüssigkeit.
Bei Schwebstoffen spielt auch die Partikelgröße eine Rolle. Hier werden die Partikel berücksichtigt, die in die Bronchien gelangen (einatembare Fraktion, „E-Staub”) oder so fein sind, dass sie sogar in die Lungenbläschen gelangen (alveolengängige Fraktion, „A-Staub”).
Bei Tätigkeiten mit hautresorptiven Stoffen ist die Einhaltung der Grenzwerte nicht ausreichend. Zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Hautkontakt sind notwendig.
Was ist der Unterschied zwischen AGW und MAK?
Der AGW ist, wie oben erläutert, der in Deutschland rechtlich verbindliche Grenzwert für die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
MAK-Werte sind wissenschaftlich empfohlene Grenzwerte, die von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgestellt werden. Sie sind rechtlich nicht bindend, sondern orientierend bzw. empfehlend. Sie haben jedoch große Bedeutung bei der Festlegung von AGW-Werten.
Welche Regelwerke sind für den Arbeitsplatzgrenzwert anwenden?
Die drei wichtigsten Regelwerke zum Arbeitsplatzgrenzwert sind:
- TRGS 402: „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“.
- TRGS 900: „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 901: „Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“
Hinweis:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt die Arbeitsplatzgrenzwerte fest. Der Ausschuss für Gefahrstoffe berät das Ministerium dabei, indem er Grenzwerte erarbeitet oder vorhandene Grenzwerte bewertet. Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden dann in die TRGS 900 integriert und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht.
Arbeitsplatzgrenzwert messen: Kombinieren Sie Schichtmittelwerte und Kurzzeitmessungen
Ob die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden, erfahren Sie, indem Sie Schichtmittelwerte erheben. Diese beziehen sich immer auf eine 8-Stunden-Schicht an 5 Tagen die Woche während der gesamten Lebensarbeitszeit. Diese sind in jedem Fall einzuhalten.
Aber bei der Entscheidung, ob die Grenzwerte eingehalten werden oder nicht, spielen neben diesen Schichtmittelwerten auch die Spitzenwerte der gemessenen Belastungen eine Rolle. Denn die Raumluftkonzentration von Stoffen kann erheblich schwanken. Die Abweichung vom Schichtmittelwert ist nach oben begrenzt (Spitzenbegrenzung). Kurzzeitwerte und Momentanwerte ergänzen deshalb die Arbeitsplatzgrenzwerte.
- Kurzzeitwerte dürfen pro Schicht höchstens 4-mal in einem 15-Minuten-Zeitraum (Mittelwert) überschritten werden.
- Für manche Stoffe gibt es zusätzlich Momentanwerte, die zu keinem Zeitpunkt überschritten werden dürfen.
Arbeitsplatzgrenzwert überschritten? So berechnen Sie die maximal zulässige Exposition
Für die Festlegung der maximal zulässigen Exposition in einer Schicht gibt es zwei Kurzzeitwert-Kategorien:
- Unter Kategorie I fallen Stoffe, bei denen die lokale Wirkung den Grenzwert bestimmt. Hier soll in der Regel die Messung durch eine 15-minütige Überwachung erfolgen.
Bei manchen Stoffen ist sowohl ein 15-Minuten-Mittelwert als auch ein Momentanwert, der nicht überschritten werden darf, festgelegt. TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ nennt dazu als Beispiel einen Eintrag von 2=4=(I). Dies heißt, dass eine zweifache Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration als Mittelwert 15 Minuten lang einzuhalten ist, dabei aber zu keinem Zeitpunkt die vierfache Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration überschritten werden darf. - Ist ein Stoff in die Kurzzeitwert-Kategorie II (resorptiv wirksame Stoffe) eingeordnet, sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig. Entscheidend ist dabei, dass das Produkt aus Überschreitungsfaktor (ÜF) und Überschreitungsdauer gleich bleibt. Liegt z. B. ein ÜF von 8 mit einer Überschreitungsdauer von jeweils 15 Minuten vor (Produkt: 8 x 15 = 120), kann bei einem ÜF = 4 die Überschreitungsdauer 30 Minuten (Produkt: 4 x 30 = 120) und bei einem ÜF = 2 immerhin 60 Minuten betragen (Produkt: 2 x 60 = 120).