19.04.2016

Die RoHS-Richtlinie im Maschinen- und Anlagenbau

Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.

Elektroschrott

Schnittstelle RoHS-Richtlinie 2011/65/EU – Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Rechtliche Abgrenzung:

Maschinenrichtlinie Artikel 3, Spezielle Richtlinien besagt:

„Werden die in Anhang I genannten, von einer Maschine ausgehenden Gefährdungen ganz oder teilweise von anderen Gemeinschaftsrichtlinien genauer erfasst, so gilt diese Richtlinie für diese Maschine und diese Gefährdungen nicht (…).“

Maschinenrichtlinie Anhang I, 1.1.3. Materialien und Produkte besagt:

„Die für den Bau der Maschine eingesetzten Materialien oder die bei ihrem Betrieb verwendeten oder entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann.“

Praktische Konsequenz

In Bezug auf die RoHS-Richtlinie bedeutet die in der Maschinenrichtlinie verfügte Abgrenzung:

  • Die RoHS-Richtlinie erfasst bestimmte von einer Maschine ausgehende Gefährdungen durch „Materialien und Produkte“ genauer als die Maschinenrichtlinie.
  • Die Maschinenrichtlinie gilt für diese bestimmten Gefährdungen durch „Materialien und Produkte“ nicht.
  • Die RoHS-Richtlinie gilt für diese bestimmten Gefährdungen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie.

Produkte im Anwendungsbereich RoHS-Richtlinie und der Maschinenrichtlinie

Folgende Produkte, die in den Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fallen, können zusätzlich in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen:

  • Kategorie 1: Haushaltsgroßgeräte, die nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind
  • Kategorie 2: Haushaltskleingeräte
  • Kategorie 6: Bewegliche und nicht bewegliche elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Kategorie 7: Kraftbetriebene Sport und Freizeitgeräte
  • Kategorie 8: Medizinische Geräte
  • Kategorie 10: Automatische Ausgabegeräte
  • Kategorie 11: Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind

Welche Produkte im Maschinen- und Anlagenbau sind nicht betroffen?

Folgende Produkte, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, sind vom Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie ausgenommen:

  • Geräte, die speziell als Teil eines anderen, von dieser Richtlinie ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Gerätetyps konzipiert sind und als ein solches Teil installiert werden sollen, die ihre Funktion nur als Teil dieses Geräts erfüllen können und die nur durch gleiche, speziell konzipierte Geräte ersetzt werden können
  • Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
  • Ortsfeste Großanlagen

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Produkt „Maschinenverordnung“.

Autor*in: Elisabeth Wirthmüller (ce konform GmbH. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Technische Dokumentation.)