Shop Kontakt

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU – Überblick und Anwendung

Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Die ATEX‑Richtlinie 2014/34/EU definiert exakt, was Hersteller dabei beachten müssen – von der Gerätekategorie bis zur Konformitätsbewertung. Dieser Überblick zeigt verständlich und praxisnah, wie die Richtlinie aufgebaut ist und wie sie korrekt angewendet wird.

Beitragsbild

ATEX-Richtlinie 2014/34/EU – kurz erklärt

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt, unter welchen Voraussetzungen Geräte, Schutzsysteme und Komponenten in explosionsgefährdeten Bereichen in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.

Sie betrifft Hersteller, Importeure, Händler, Konstrukteure und technische Redakteure gleichermaßen – unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht-elektrische Geräte handelt.

Ziel der Richtlinie ist es, wirksame Zündquellen zu vermeiden und ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für Produkte im Explosionsschutz sicherzustellen.

Was Sie in diesem Beitrag erfahren

 

Hinweis:
Dieser Beitrag bezieht sich auf die ATEX-Produkt­richtlinie 2014/34/EU und nicht auf die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (Arbeitgeber-/Betreiberpflichten).

Gilt die ATEX-Richtlinie für mein Produkt?

Die ATEX-Richtlinie ist relevant, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:

  • Das Gerät oder die Anlage kann selbst eine Zündquelle darstellen
  • Das Produkt wird in einer explosionsgefährdeten Zone (0–2 / 20–22) eingesetzt
  • Es handelt sich um ein Schutzsystem oder eine sicherheitsrelevante Komponente
  • Das Produkte wird für den europäischen Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht

Trifft mindestens ein Punkt zu, ist ATEX in der Regel verpflichtend.

Doch was bedeutet das konkret für Ihr Produkt? Entscheidend ist nun, ob die ATEX-Produktrichtlinie tatsächlich anwendbar ist.

Für welche Produkte gilt die ATEX-Richtlinie?

Wenn Sie Geräte herstellen oder einsetzen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder selbst eine mögliche Zündquelle darstellen, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für Sie relevant.

Alle technischen Geräte, die eine potenzielle Zündquelle darstellen bzw. aufweisen, können unter gegebenen Voraussetzungen wie etwa ein Luft-Staub- oder Luft-Gas-Gemisch in bestimmter Zusammensetzung eine Explosion auslösen. Diese Risiken zu beherrschen und sichere Geräte auf dem europäischen Markt zu gewährleisten, ist Ziel der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.

Die ATEX-Richtlinie gilt für:

  1. Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden,
  2. Komponenten, die in solche Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden, sowie für
  3. Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, im Hinblick auf Explosionsrisiken jedoch zum sicheren Betreiben von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen.
Definitionen (siehe Artikel 2 ATEX-Richtlinie)
Geräte alle Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, für die gilt:

  • Sie sind einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energien und zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt und
  • sie können eigene potenzielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion hervorrufen.
Komponenten Bauteile, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, selbst jedoch keine autonome Funktion erfüllen
Schutzsysteme alle Vorrichtungen (mit Ausnahme der Komponenten), die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als Systeme mit autonomer Funktion gesondert auf dem Markt bereitgestellt werden

Grundregel:
Für alle Geräte und Schutzsysteme, die entweder selbst Zündquellen darstellen können oder in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, braucht man eine ATEX-Zulassung.

Vom Anwendungsbereich ATEX ausgenommen: 

In medizinischen Bereichen eingesetzte medizinische Geräte, Schutzsysteme gegen die Explosionsgefahr von Sprengstoffen, persönliche Schutzausrüstungen, Seeschiffe und bestimmte Fahrzeuge sind vom Geltungsbereich ausgenommen.

Beispiele für Produkte, die unter die ATEX-Richtlinie fallen 

Elektrische Geräte:

  • Ex-Motoren (Drehstrommotoren, Servomotoren)
  • Ex-Ventilatoren und Gebläse
  • Ex-Pumpen (z. B. Magnetpumpen, Kreiselpumpen)
  • Ex-Beleuchtung (Leuchten für Zone 1/21 oder 2/22)
  • Ex-Schaltschränke und Klemmenkästen

Nicht-elektrische Geräte:
(Auch rein mechanische Geräte können Funken oder heiße Oberflächen erzeugen.)

  • Rührwerke, Mischer
  • Getriebe, Kupplungen, Bremsen
  • Ventile, Armaturen, Klappen
  • Förderer (Schneckenförderer, Becherwerke, Förderbänder)
  • Mühlen, Brecher, Siebmaschinen
  • Pneumatische Werkzeuge oder hydraulische Pumpen

Schutzsysteme:

  • Flammendurchschlagsicherungen
  • Explosionsdruckentlastungen (Berstscheiben, Explosionsklappen)
  • Explosionsunterdrückungsanlagen

Komponenten:

(Bauteile, die nicht allein als Gerät gelten, aber für den Ex-Schutz wichtig sind (nicht „CE-markiert“, aber ATEX-relevant).)

  • Kabeleinführungen / Kabelverschraubungen
  • Dichtungen für druckfeste Gehäuse
  • Ex-Filtereinsätze

 

Was bedeutet die ATEX-Kennzeichnung auf einem Produkt? 

An der ATEX-Kennzeichnung erkennen Sie sofort, ob ein Gerät für explosionsgefährdete Bereiche geeignet ist und unter welchen Bedingungen Sie es sicher einsetzen dürfen.

Mindestangaben zum Explosionsschutz und das CE-Kennzeichen  sind die erste Voraussetzung, dass ein Gerät überhaupt als elektrisches Betriebsmittel, das für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt ist, in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden darf.

Doch nur über die spezifische Kennzeichnung wird es möglich, ein Gerät oder Schutzsystem vollständig zu identifizieren und hinsichtlich seiner Explosionsschutz-Eigenschaften korrekt einzuschätzen. Diese spezifische Kennzeichnung umfasst:

Gerätegruppen und -kategorien

Laut Anhang I der ATEX-Richtlinie werden Geräte in zwei Gerätegruppen eingeteilt:

  • die Gerätegruppe I:  Geräte, die für den Einsatz in untertägigen Bergwerken sowie in deren übertägigen Anlagen bestimmt sind, wenn dort Gefährdungen durch Grubengas und/oder brennbare Stäube auftreten können

Gerätekategorien: M1 und M2

  • die Gerätegruppe II: Geräte, die zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können, bestimmt sind

Gerätekategorien: 1G / 2G / 3G und 1D / 2D / 3D

Zündschutzart 

Außerdem wird die Zündschutzart angegeben. Die Zündschutzart gibt an, welche technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, um zu verhindern, dass ein Gerät in einer explosionsfähigen Atmosphäre eine Zündquelle darstellt (z.B. Ex d für “druckfeste Kapselung”, Ex e für “erhöhte Sicherheit”, etc.)

Explosionsgruppen und Temperaturklassen

Explosionsgruppen und Temperaturklassen bestimmen gemeinsam, in welchen Bereichen und für welche brennbaren Stoffe ein Gerät sicher eingesetzt werden kann.

Explosionsgruppen (Gase):

  • IIA → geringes Risiko
  • IIB → mittleres Risiko
  • IIC → höchstes Risiko

Staubgruppen:

  • IIIA → Fasern
  • IIIB → nichtleitfähig
  • IIIC → leitfähig (kritisch)

Temperaturklassen T1–T6:

  • T1 (450 °C) → niedrigste Anforderungen
  • T6 (85 °C) → höchste Anforderungen

 

Kennzeichnungsbeispiele 

EX Symbol Produkte, die nicht im Bergbau zum Einsatz kommen, Gerätegruppe II, Gerätekategorie 1 zur Verwendung in Atmosphären mit Gas/Dampf/Nebel
EX-Symbol Produkte, die nicht im Bergbau zum Einsatz kommen, Gerätegruppe II, Gerätekategorie 1 zur Verwendung in Atmosphären mit Staub
EX-Symbol Schutzsystem, geeignet für Atmosphären mit Gas/Dampf/Nebel oder Staub
EX-Symbol Vorrichtungen (MSR-Einrichtungen) gemäß Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie 2014/34/EU im ungefährdeten Bereich
EX-Symbol [Ex ia] IIC, z.B. ein zugehöriges eigensicheres Betriebsmittel mit eigensicheren Schaltkreisen der Zündschutzart „Ex ia“, die beispielsweise an Geräte der Gerätekategorie 1 angeschlossen werden können, also für Zone 0 geeignet sind, ohne selbst in einer Zone installiert zu sein.
EX-Symbol Betriebsmittel, das an der Grenze zwischen verschiedenen Zonen installiert wird, hier an der Grenze Zone 0 zur Zone 1 und nur ein Teil des Betriebsmittels die Kategorie-1-Anforderungen erfüllt. Die anderen Kategorien sind durch Schrägstriche getrennt auf dem Typenschild anzugeben.

Wie sieht das ATEX-Logo und -Symbol korrekt aus?

EX-Symbol mit Beschriftung

Das ATEX-Symbol setzt sich aus 2 Elementen zusammen

  1. Die Buchstaben „Ex“ in einem sechseckigen Rahmen
    • „Ex“ = Explosion / Explosionsschutz
    • Der sechseckige Rahmen signalisiert die Ex-Zertifizierung nach ATEX / IECEx.
    • Farbe: Meist schwarz auf gelbem Hintergrund (für Gerätekennzeichnung) oder schwarz auf weiß.
  1. Zusatzangaben (Kennzeichnung nach ATEX-Richtlinie)
    Direkt neben oder unter dem Symbol stehen Gerätegruppe, Kategorie, Explosionsart, Temperaturklasse und .

 

ATEX-Kennzeichnung auf dem Typenschild 

Grundsätzlich dient die ATEX-Kennzeichnung dazu, eindeutig und dauerhaft anzugeben,

  • wo ein Gerät eingesetzt werden darf (Zone),
  • welches Schutzniveau es besitzt (Kategorie / EPL),
  • welche Zündschutzarten angewendet wurden und
  • unter welchen Bedingungen das Gerät sicher betrieben werden

Pflichtangaben auf dem Typenschild sind:

  • CE-Kennzeichnung
  • Ex-Kennzeichnung
  • Angaben zum Hersteller (Name und vollständige Adresse)
  • Angaben zum Produkt (Typ und Seriennummer bzw. Chargennummer)

Weitere Angaben (falls relevant) wie z.B. Baujahr, Umgebungstemperatur etc. können ebenfalls auf dem Typenschild angegeben werden.

Beispiel eines Typenschilds auf einer Steckdose, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt ist:

Typenschild

Wie funktioniert die Zoneneinteilung in ATEX-Bereiche? 

Die Zone, in der Ihr Gerät eingesetzt wird, bestimmt Gerätekategorie und zulässige Zündschutzart und damit, ob das Produkt ATEX-konform eingesetzt werden darf.

Ex-Zonen oder ATEX-Zonen – was ist richtig? 

Explosionsgefährdungen werden in den Normen in Zonen eingeteilt – getrennt nach gasförmigen Stoffen (Gase, Dämpfe, Nebel) und brennbaren Stäuben, den sogenannten Ex-Zonen. Diese Bezeichnung stammt aus den Normen EN / IEC 60079-10-1 (Gase) und 60079-10-2 (Stäube) sowie aus dem deutschen Explosionsschutzrecht (z.B. GefStoffV, TRBS 2152).

Umgangssprachlich werden die Zonen auch als ATEX-Zonen bezeichnet. Warum ist das so? Weil die ATEX-Betriebsrichtlinie (ATEX 1999/92/EG) fordert, dass Arbeitgeber explosionsgefährdete Bereiche einteilen und kennzeichnen müssen – nach eben diesen Zonen. Die ATEX-Richtlinie definiert die Zonen aber nicht selbst, sondern verweist auf die entsprechenden Normen. Daher ist dieser Begriff eher umgangssprachlich oder wird im organisatorischen Kontext verwendet.

Die Ex-Zonen und ihre Bedeutung  

Zonen für Gase, Dämpfe und Nebel Beispiel
Zone 0 Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre stetig, über lange Zeit oder häufig vorhanden ist Innerer Bereich eines Tanks mit brennbarem Lösungsmittel
Zone 1 Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre bei Normalbetrieb gelegentlich auftreten kann Bereich um Pumpen oder Rohrverbin-dungen, die regelmäßig geöffnet werden
Zone 2 Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt, und wenn, dann nur kurzfristig und bei seltenen Störungen Bereich in der Nähe von Abluftöffnungen, wo Leckagen unwahrscheinlich sind
Zonen für brennbare Stäube Beispiel
Zone 20 Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke stetig, über lange Zeit oder häufig vorhanden ist Inneres eines Silos mit sehr staubführendem Material
Zone 21 Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre bei Normalbetrieb gelegentlich in Form einer Staubwolke auftreten kann Bereiche um Mahlwerke oder Förderstationen
Zone 22 Ort, an dem eine explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt, und wenn, dann nur kurzfristig Bereich in der Nähe von Verladeöffnungen, wo nur gelegentlich Staub in die Luft gelangt

Jeder Zone sind die passenden Gerätekategorien (1, 2 oder 3) bzw. Zündschutzarten zugeordnet.

Zuordnung von Gerätekategorien und Zündschutzarten
Gerätekategorie* Einsatz in Zone Schutzgrad mögliche Zündschutzart Beispiel
1 1G Zone 0 sehr hoch Ex ia (intrinsisch sicher, Level a) Messfühler im Inneren eines Tanks, Sensoren in Silos
1D Zone 20 Ex ta (Schutz durch Gehäuse, Level a)
2 2G Zone 1 hoch Ex d (druckfeste Kapselung) Pumpen, Ventile, Motoren und Schaltgeräte in chemischen Anlagen; Abfüllanlagen
2D Zone 21 Ex tb (Schutz durch Gehäuse, Level b)
3 3G Zone 2 normal Ex ic (intrinsisch sicher, Level c) Gebläse, Beleuchtung, Sensorik in Bereichen mit nur gelegentlichen Leckagen oder geringen Staubaufwirbelungen
3D Zone 22 Ex tc (Schutz durch Gehäuse, Level c)

*G= Gase und Dämpfe, D=Stäube

 

Welche Normen gelten im Rahmen der ATEX-Richtlinie? 

Wenn Sie ATEX-konforme Geräte entwickeln oder in Verkehr bringen, zeigen Ihnen die geltenden Normen, wie Sie die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen korrekt und nachweisbar umsetzen.

Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Essential Health and Safety Requirements – kurz EHSR) aus Anhang II der ATEX-Richtlinie legen fest, wie Geräte und Schutzsysteme konzipiert und gebaut sein müssen, um bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden zu dürfen. Diese sind verbindlich für Hersteller, Importeure und Händler.

Hier finden Sie eine Checkliste zum Download:

Die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen erfolgt über harmonisierte europäische Normen, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Zentral sind hierbei vor allem die Normenreihen der EN 60079 und EN 80079, die auf internationalen IEC-Normen basieren. Werden die relevanten Normen angewandt, gilt die Konformitätsvermutung für das Produkt:

  • Allgemeine Anforderungen:
    DIN EN IEC 60079-0 (VDE 0170-1):2019-09 „Explosionsgefährdete Bereiche Teil 0: Betriebsmittel – Allgemeine Anforderungen“ -> Basisnorm zur Kennzeichnung
  • Schutz durch druckfeste Kapselung:
    DIN EN 60079-1 (VDE 0170-5):2015-04 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 1: Geräteschutz durch druckfeste Kapselung „d““
  • Erhöhte Sicherheit:
    DIN EN 60079-7 (VDE 0170-6):2016-08 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 7: Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit „e““
  • Eigensicherheit:
    DIN EN 60079-11 (VDE 0170-7):2012-06 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit „i““
  • Einsatz in Bereichen mit brennbarem Staub:
    DIN EN 60079-31 VDE 0170-15-1:2014-12 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 31: Geräte-Staubexplosionsschutz durch Gehäuse „t”“
  • Anforderungen für nicht-elektrische Geräte
    DIN EN ISO 80079-36:2016-12 „Explosionsfähige Atmosphären – Teil 36: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen“
  • Schutzarten nicht-elektrischer Geräte
    DIN EN ISO 80079-37:2016-12 „Explosionsfähige Atmosphären – Teil 37: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Schutz durch konstruktive Sicherheit „c“, Zündquellenüberwachung „b“, Flüssigkeitskapselung „k““
  • Qualitätssicherung
    DIN EN ISO/IEC 80079-34:2020-06 „Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 34: Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung von Ex-Produkten“

 

Welche Zündschutzarten gibt es?

Die Zündschutzart legt fest, mit welchem technischen Schutzprinzip Ihr Gerät keine wirksame Zündquelle wird – und in welchen Ex-Zonen es eingesetzt werden darf.

Zündschutzarten sind technische Schutzprinzipien, mit denen verhindert wird, dass ein Gerät in einer explosionsfähigen Atmosphäre eine wirksame Zündquelle darstellt. Sie sind in den Normen der EN/IEC-60079-Reihe (elektrische Geräte) sowie in ISO/EN 80079-36/37 (nicht-elektrische Geräte) definiert.

Zündschutzarten legen fest:

  • wie eine mögliche Zündquelle vermieden, eingeschlossen oder kontrolliert wird,
  • welches Schutzniveau erreicht wird (Gerätekategorie / EPL) und
  • unter welchen Bedingungen das Gerät sicher betrieben werden darf.

Auswahl typischer Zündschutzarten 

Elektrische Geräte (EN/IEC 60079)
Zündschutzart Kennbuchstabe Grundprinzip
Druckfeste Kapselung Ex d Explosion im Gehäuse zulässig, darf nicht nach außen durchschlagen
Erhöhte Sicherheit Ex e Keine zündfähigen Funken oder unzulässige Erwärmung im Normalbetrieb
Eigensicherheit Ex i Energie ist so begrenzt, dass Zündung unmöglich ist
Überdruckkapselung Ex p Überdruck verhindert Eindringen explosionsfähiger Atmosphäre
Vergusskapselung Ex m Zündquellen vollständig in Vergussmasse eingebettet
Staubschutz durch Gehäuse Ex t Begrenzung der Oberflächentemperatur und des Staubeintritts

 

Nicht-elektrische Geräte (ISO/EN 80079-36/37)
Zündschutzart Kennbuchstabe Grundprinzip
Konstruktive Sicherheit Ex c Zündgefahren durch konstruktive Maßnahmen ausgeschlossen
Zündquellenüberwachung Ex b Abschaltung bei Auftreten unzulässiger Zustände
Flüssigkeitskapselung Ex k Zündquellen von Flüssigkeit umgeben
Eigensichere Bauweise (mechanisch) Ex h Kombination mehrerer Schutzprinzipien

 

Was ist ein Zündschutzsystem? 

Ein Zündschutzsystem ist das Gesamtkonzept des Explosionsschutzes eines Gerätes oder einer Anlage.

Es umfasst:

  • eine oder mehrere Zündschutzarten und
  • zusätzliche Sicherheits- und Überwachungsfunktionen.

Beispiel:
Ein Elektromotor kann ein Zündschutzsystem besitzen, das aus Ex d (druckfestes Gehäuse), Temperaturüberwachung und Überstromschutz besteht.

Nicht verwechseln: Zündschutzart und Zündschutztyp

Umgangssprachlich wird oft der Begriff “Zündschutztyp” verwendet, dieser ist aber nicht mit dem normativ definierten Begriff “Zündschutzart” zu verwechseln.

Tatsächlich meint der Begriff Zündschutztyp in der Praxis meist die

  • Kombination mehrerer Zündschutzarten in einem Gerät oder
  • die konkrete Ausprägung einer Zündschutzart, wie Ex ib (definierte Schutzstufe innerhalb von Ex i) statt Ex i (Zündschutzart Eigensicherheit)

Wie läuft die Konformitätsbewertung nach ATEX ab? 

Als Hersteller müssen Sie im ATEX-Konformitätsbewertungsverfahren systematisch nachweisen, dass Ihr Produkt alle Explosionsschutzanforderungen erfüllt – von der Risikobeurteilung bis zur CE- und Ex-Kennzeichnung.

Jeder Hersteller eines Geräts, das in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden soll, muss im Rahmen des Verfahrens zur Konformitätsbewertung nachweisen, dass sein Produkt sämtliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dies gilt sowohl für elektrische wie für nicht-elektrische Geräte. Anhang II konkretisiert die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

  1. Einstufung des Produkts (Gerätegruppe, Gerätekategorie, Gas- oder Staubatmosphäre)
  2. Risikobeurteilung (Identifikation der Zündquellen, Bewertung des Risikos und Festlegung der Schutzmaßnahmen)
  3. Anwendung der relevanten harmonisierten Normen (Anwendung ist freiwillig, liefert aber die Konformitätsvermutung)
  4. Konformitätsbewertung (Auswahl der Module in Abhängigkeit von Gerätekategorie)
    • Modul A – Interne Fertigungskontrolle
    • Modul B – EU-Baumusterprüfung (EU-Type Examination)
    • Modul C1/F/D/E – Produktionsüberwachung oder Qualitätssicherung
    • Modul G – Einzelprüfung
  5. Erstellen der technischen Dokumentation
    • Konstruktionsunterlagen
    • Risikoanalyse
    • Normenanwendung
    • Prüfberichte
    • Zertifikate
    • Fertigungsdokumentation
    • Ex-Kennzeichnung
  6. Erstellung der EU-Konformitätserklärung (Erklärung des Herstellers, dass alle Anforderungen der ATEX-Richtlinie erfüllt sind)
  7. Anbringung der CE- und Ex-Kennzeichnung
    • CE-Kennzeichen
    • Ex-Kennzeichnung (z. B. II 2G Ex db IIB T6 Gb)
    • Nummer der benannten Stelle, falls beteiligt
    • Herstellerangaben (Name, Adresse, Typbezeichnung)

Bei der Konformitätsbewertung – gerade nach ATEX – kann es schnell passieren, dass man den Überblick verliert. Mit dem WEKA Manager CE lässt sich dieser Prozess jedoch überraschend einfach strukturieren und Schritt für Schritt nachvollziehen.

 

Was ist ein ATEX-Zertifikat und wann ist es erforderlich?

Ob Sie ein ATEX-Zertifikat benötigen, hängt von Gerätekategorie, Einsatzbereich und Schutzniveau ab – und damit davon, ob eine benannte Stelle zwingend eingebunden werden muss.

Ein ATEX-Zertifikat (auch EU-Baumusterprüfbescheinigung) ist ein offizielles Dokument einer benannten Stelle (Notified Body), das bestätigt, dass ein Produkt die Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU erfüllt. Es ist immer dann erforderlich, wenn die ATEX-Richtlinie die Einbindung einer benannten Stelle vorschreibt. Dies gilt z.B. für

Kategorie 1 (II 1G / 1D)

→ Einsatz in Zone 0 / 20
→ Höchstes Schutzniveau → ATEX-Zertifikat zwingend

Kategorie 2 (II 2G / 2D)

→ Einsatz in Zone 1 / 21
→ Mittleres Schutzniveau → ATEX-Zertifikat ebenfalls erforderlich (Modul B)

Gruppe I – M1 / M2 (Bergbau)

M1: immer erforderlich
M2: in der Regel ebenfalls → abhängig von Bauart

Nicht erforderlich sind das ATEX-Zertifikat und der Einsatz einer benannten Stelle für Geräte der Kategorie 3 für den Einsatz in den Zonen 2 und 22. Hier reicht die Konformitätserklärung des Herstellers (Modul A).

 

Wie unterscheidet sich die ATEX-Richtlinie von anderen Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie)?

ATEX ist eine sicherheitsspezifische Spezialrichtlinie für den Explosionsschutz und hat immer dann Vorrang, wenn Ihr Produkt in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt wird.

Die ATEX-Richtlinie steht nicht isoliert, sondern gehört zu einem ganzen System europäischer Produkt- und Sicherheitsrichtlinien. Viele Produkte fallen in den Anwendungsbereich mehrerer Richtlinien gleichzeitig.

Grundsatz: ATEX ist eine sicherheitsbezogene Spezialrichtlinie für Explosionsschutz, die Anforderungen stellt, die andere Produktvorschriften nicht abdecken.

Grundsätzlich gilt:
Bei Konflikten und Überschneidungen hat die sicherheitsspezifischere Richtlinie immer den Vorrang.

Wichtige Unterschiede zu anderen Richtlinien 

  1. Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
    Regelt die Sicherheit elektrischer Betriebsmittel in einem Spannungsbereich von 50–1000 V AC / 75–1500 V DC.
    -> ATEX hat Vorrang, wenn das Gerät in explosionsgefährdeter Atmosphäre eingesetzt wird.
  2. EMV-Richtlinie 2014/30/EU
    Regelt die elektromagnetische Verträglichkeit.
    ->
    Bei vielen ATEX-Geräten gilt sie zusätzlich, weil Geräte nicht gestört werden und keinen elektromagnetischen Störungen ausgesetzt werden dürfen.
  3. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / Maschinenverordnung 2023/1230
    Regelt die Anforderungen an Maschinen.
    -> Maschinen, die in Ex-Bereichen betrieben werden, können beiden Richtlinien unterliegen. (Beispiel: Pumpen, Rührwerke, Förderanlagen).
  4. Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
    Gilt für Anlagen mit zulässigem Druck > 0,5 bar.
    ->
    Viele druckfeste ATEX-Gehäuse fallen auch unter die Druckgeräterichtlinie. Beide Richtlinien müssen dann gleichzeitig erfüllt werden.
  5. Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
    Regelt die Anforderungen an Funkanlagen.
    ->
    Gilt auch für ATEX-Funkgeräte, Sensoren und Wireless-Module. Beide Richtlinien müssen angewandt werden.

Was bedeutet das für Hersteller? 

Sie als Hersteller müssen prüfen:

  1. Welchen Zweck hat das Produkt?
  2. Wo wird es eingesetzt? (Zone, Druck, Umgebung)?
  3. Hat es elektrische, mechanische oder funkbasierte Funktionen?
  4. Handelt es sich um eine Maschine, ein Gerät oder eine Komponente?

Je nach Antwort fällt das Produkt in den Anwendungsbereich mehrerer Richtlinien. Diese werden dann in der EU-Konformitätserklärung zusätzlich aufgeführt.

 

Was ist die ATEX-Richtlinie und warum ist sie für Hersteller so wichtig? 

Die ATEX-Richtlinie legt fest, unter welchen Bedingungen Sie als Hersteller Geräte und Schutzsysteme sicher und rechtskonform für explosionsgefährdete Bereiche auf den EU-Markt bringen dürfen.

Was bedeutet Explosionsschutz? 

Brennbare Dämpfe, Gase oder Stäube können in Verbindung mit Sauerstoff – meist in Form von Luftsauerstoff – einen Brand auslösen, aber auch – in bestimmten, gefährlichen Konzentrationen – zu plötzlicher Verpuffung oder Explosion führen, wenn eine Zündquelle mit ausreichender Energie diese Mischung entzündet (z.B. elektrischer Funke, heiße Oberfläche oder optische oder elektromagnetische Strahlung).

Welche Bereiche gelten als explosionsgefährdet? 

Nicht nur in den offensichtlich explosionsgefährdeten Bereichen der Erdölförderung und -verarbeitung oder bei Gasversorgungsunternehmen besteht Explosionsgefahr, sondern auch in vielen „normalen” Betrieben, wie der Nahrungs- bzw. Futtermittelverarbeitung oder in holz- und metallverarbeitenden Betrieben, treten gefährliche Dampf-, Gas- oder Staubkonzentrationen auf, die, zur Explosion gebracht, große Katastrophen hervorrufen können. Auch die Pharma- und die chemische Industrie sowie die Entsorgungs- und Recyclingbranche bieten vielfältige Gefährdungspotenziale.

Die drei Pfeiler des Explosionsschutzes

Da der Sauerstoff in der Regel bereits in der Umgebungsluft vorhanden ist und nicht vermieden werden kann, beruht der Explosionsschutz auf drei Pfeilern:

  1. Primärer Explosionsschutz: brennbare Dämpfe, Gase und Stäube auf ein minimales Maß reduzieren
  2. Sekundärer Explosionsschutz: jegliche Art von Zündquellen vermeiden
  3. Tertiärer Explosionsschutz: bei einer unvermeidlich stattgefundenen Explosion die Auswirkungen auf die Umgebung möglichst geringhalten

Bedeutung der ATEX-Richtlinie im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz

Die ATEX-Richtlinie hat ihren Ursprung in den Bemühungen der Europäischen Union, den Explosionsschutz in Betrieben zu harmonisieren und den freien Warenverkehr für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, sicherzustellen. Der Begriff ATEX leitet sich dabei von ATmosphères EXplosibles ab.

Sie ist das zentrale europäische Regelwerk für den Explosionsschutz bei Geräten und Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Sie stellt sicher, dass nur Produkte auf den Markt gelangen, die keine wirksame Zündquelle darstellen und so das Risiko von Explosionen minimieren.

Für Hersteller ist die ATEX-Richtlinie besonders wichtig, weil sie:

  • verbindliche Sicherheitsanforderungen vorgibt (z. B. Zündquellenvermeidung, konstruktiver Explosionsschutz, Temperaturklassen)
  • eine einheitliche europäische Zertifizierung (ATEX-Konformitätsbewertung) ermöglicht
  • Voraussetzung für das CE-Kennzeichen in Ex-Anwendungen ist
  • die Haftung und Marktüberwachung klar regelt – nur ATEX-konforme Produkte dürfen in der EU verkauft oder in Verkehr gebracht werden
  • durch harmonisierte Normen (z. B. EN 60079-/ISO 80079-Reihe) klare technische Leitlinien liefert

 

Welche Pflichten haben Hersteller, Händler und Importeure, Konstrukteure und technische Redakteure?

Die ATEX-Richtlinie verteilt klare Pflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Vom Hersteller über Importeur und Händler bis hin zu Konstrukteuren und technischen Redakteuren.

Im Kapitel 2 der ATEX-Richtlinie sind die Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler) definiert.

Hersteller (Artikel 6)

Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Konformität von ATEX-Produkten.

  • Der Hersteller muss sicherstellen, dass sein Produkt mit den einschlägigen Rechtsvorschriften übereinstimmt.
  • Er ist für das Durchführen einer Konformitätsbewertung zuständig.
  • Stellt er fest, dass sein Produkt den wesentlichen europäischen Normanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entspricht, muss er das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringen. Erst dann darf er sein Produkt auf den Markt bringen.
  • Zu den Pflichten des Herstellers gehört auch die Bereitstellung einer verständlichen Betriebsanleitung.

Der Hersteller kann gegebenenfalls einen Bevollmächtigten schriftlich benennen (siehe Artikel 7).

Händler (Artikel 9)

Der Händler muss gewisse Sorgfaltspflichten erfüllen, bevor er ein Produkt auf dem Markt bereitstellt. Er muss prüfen, ob

  • CE-Kennzeichnung und Ex-Kennzeichnung vorhanden sind,
  • eine EU-Konformitätserklärung vorliegt und
  • die erforderlichen Unterlagen sowie eine Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen in der Landessprache der Endbenutzer oder Verbraucher vorliegen und leicht verständlich sind.

Während der Lagerung oder des Transports des Produktes hat der Händler dafür zu sorgen, dass keine Beschädigungen auftreten und die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nicht beeinträchtigt werden.

Bei festgestellten Mängeln oder bei Zweifeln an der Konformität des Produktes, darf er dieses nicht weitervertreiben und stellt sicher, dass die nötigen Maßnahmen ergriffen werden (Korrekturen oder Rückruf). Dazu arbeitet er eng mit dem Hersteller, Importeur oder den Marktüberwachungsbehörden zusammen.

Importeure (Artikel 8) 

  • Vor dem Inverkehrbringen stellt der Importeur sicher, dass das Produkt den Anforderungen der ATEX-Richtlinie entspricht, die CE- und Ex-Kennzeichnung auf dem Produkt vorhanden ist und die EU-Konformitätserklärung sowie die Betriebsanleitung und sonstige technische Unterlagen vorliegen.
  • Kennzeichnungspflicht: Der Importeur gibt seinen Handelsnamen und seine Kontaktanschrift auf dem Produkt oder der Verpackung an.
  • Nach dem Inverkehrbringen hat der Importeur das Produkt stichprobenartig zu überwachen. Bei Mängeln oder Verdacht auf Nichtkonformität sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten und die Marktaufsicht zu informieren.
  • Der Importeur muss die EU-Konformitätserklärung und andere relevante Unterlagen zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit 10 Jahre lang aufbewahren.

Konstrukteure

Konstrukteure sind für die technische Umsetzung der ATEX-Richtlinie verantwortlich.

  • Der Konstrukteur ist für die sicherheitstechnische Konstruktion verantwortlich, er wählt die geeigneten Zündschutzarten aus und designt die Geräte entsprechend der Kategorie und Zonenanforderungen.
  • Ebenso wählt er geeignete Werkstoffe aus und ist für die Einhaltung der harmonisierten Normen und der Anforderungen aller einschlägigen Richtlinien verantwortlich.
  • Für die Dokumentation stellt er die technischen Unterlagen bereit.

Technische Redakteure 

Technische Redakteure sorgen dafür, dass alle sicherheitsrelevanten Inhalte verständlich dokumentiert sind.

  • Der Redakteur stellt sicher, dass alle Dokumente den harmonisierten Normen entsprechen (z. B. EN 60079-0) und in der Amtssprache des EU-Mitgliedstaates bereitgestellt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
  • Zu seinen Kernaufgaben gehört die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanleitung gemäß Anhang II der Richtlinie. Diese muss sämtliche sicherheitsrelevanten Hinweise, Warnungen und Betriebsbedingungen enthalten, insbesondere Angaben zur zulässigen Zone, zur Temperaturklasse, zur Ex-Kennzeichnung sowie zu Installations-, Inbetriebnahme-, Nutzungs- und Wartungsanforderungen.
  • Er arbeitet eng mit Konstruktion, Qualitätssicherung und Konformitätsverantwortlichen zusammen, um sicherzustellen, dass die Dokumentation den Anforderungen der ATEX-Richtlinie sowie weiterer zutreffender EU-Richtlinien entspricht und damit ein wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses bleibt.
Steckbrief  zur ATEX-Richtlinie
aktuelle Fassung Richtlinie 2014/34/EU, vom 26. Februar 2014
aufgehobene, ältere Fassung Richtlinie 94/9/EG
voller Titel Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
abgekürzt als ATEX-Richtlinie für frz. „ATmosphère EXplosibles“, zu Deutsch „Explosionsfähige Atmosphären“ (es hat sich keine eingedeutschte Abkürzung durchgesetzt)
Aufbau 45 Artikel in 6 Kapiteln, u.a.

  • zur Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
  • zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler
  • zum Konformitätsbewertungsverfahren und zur Vermutung der Konformität
  • zu den Bedingungen für das Anbringen der CE-Kennzeichnung und anderer Kennzeichnungen
  • zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  • zu den Anforderungen und Informationspflichten der notifizierenden Behörden
  • zum Notifizierungsverfahren und den Pflichten der notifizierten Stellen
  • zur Überwachung und Kontrolle der in der EU eingeführten Produkte
  • zum Verfahren bei Produkten, die ein Risiko darstellen

plus 11 Anhänge, u.a. zu

  • zu den Kriterien zum Einteilen der Gerätegruppen in Kategorien
  • zu den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Konzeption und Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • zur EU-Baumusterprüfung und zur Konformität mit dem Baumuster aufgrund einer Qualitätssicherung im Produktionsprozess, einer Produktprüfung, einer internen Fertigungskontrolle oder der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt.
Umsetzung in deutsches Recht
  • durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie
  • die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV)

veröffentlicht im BGBl. I S. 39 am 6. Januar 2016
in Kraft getreten am 20. April 2016 (wodurch die Explosionsschutzverordnung vom 12. Dezember 1996 außer Kraft gesetzt wurde)

nicht zu verwechseln mit der ATEX-Betriebsrichtlinie (1999/92/EG). Diese richtet sich an den Arbeitgeber bzw. den Betreiber von Anlagen mit Explosionsgefährdungen. Sie definiert die Mindestvorschriften an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Dabei geht es um:

  • Fragen der Einteilung in Ex-Schutz-Zonen,
  • das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments und
  • das Prüfen von Betriebsmitteln und Anlagen.

Die Vorgaben dieser Richtlinie wurden durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und z.T. auch durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in deutsches Recht überführt.

 

Autor*innen: Anne-Katrin Freitag, Selina Kaupp

Unsere Empfehlungen für Sie