Blue Guide – Leitfaden zur EU-Konformität
Der Blue Guide hilft, die Grundprinzipien zu verstehen, nach denen die Europäische Union Richtlinien nach dem „Neuen Rechtsrahmen“ verfasst. Er trägt zu einem übergeordneten Verständnis der inneren Zusammenhänge und Grundpfeiler der Rechtsetzung im harmonisierten Bereich bei.

Der Blue Guide flankiert bestehende Leitfäden, welche es zu den meisten Richtlinien nach dem „Neuen Rechtsrahmen“ gibt. Er ist ein wertvolles Hilfsmittel immer auch dann, wenn Detailfragen ergebnislos diskutiert werden, weil das Wissen über grundlegende Zusammenhänge fehlt.
Wichtig für alle Hersteller von Produkten im harmonisierten Bereich ist sicherlich die Tatsache, dass der Blue Guide im Rahmen einer Grundsystematik darauf abhebt, dass eine Risikobeurteilung grundsätzlich für alle Produkte durchgeführt werden muss, auch wenn diese Anforderung in den auf das Produkt anwendbaren EU-Richtlinien möglicherweise nicht enthalten ist.
Zielsetzung des Blue Guide
Die Zielsetzung, der Geltungsbereich und die Wirkungskraft sind:
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besseres Verständnis der europäischen Produktvorschriften
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einheitlichere und durchgängigere Anwendung der europäischen Produktvorschriften über die verschiedenen Sektoren hinweg und im gesamten Binnenmarkt
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Unterstützung bei der Umsetzung des New Legislative FrameworkDecision No 768/2008/EC and Regulation (EC) No 765/2008
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Förderung einer besseren Rechtsetzung durch die Europäische Kommission durch umfassendere, durchgängigere und verhältnismäßigere Rechtsvorschriften
Zielgruppen des Blue Guide
Die Zielgruppen des Leitfadens sind:
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die EU-Mitgliedstaaten
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alle anderen, welche über die Vorschriften des freien Warenverkehrs sowie das hohe Schutzniveau in der EU informiert sein müssen, z.B. Handels- und Verbraucherverbände, Normungsorganisationen, Hersteller, Importeure, Händler, Konformitätsbewertungsstellen und Gewerkschaften
Geografischer Geltungsbereich des Leitfadens
Der Blue Guide gilt:
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für alle EU-Mitgliedstaaten
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für die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen als Unterzeichner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
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für die Türkei (in bestimmten Fällen)
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Monaco, San Marino und Andorra
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für bestimmte Gebiete in Übersee:
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Guadeloupe
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Französisch-Guayana
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Martinique
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Réunion
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Saint-Barthélemy
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Saint-Martin
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Azoren
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Madeira
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Kanarische Inseln
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auf der Grundlage von Artikel 114 und 115 TFEUTreaty on the Functioning of the European Union (TFEU) darüber hinaus für bestimmte europäische Gebiete
Der Blue Guide gilt nicht für:
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die Färöer Inseln, Grönland, Akrotiri und Dhekelia
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überseeische Länder und Hoheitsgebiete, die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland haben wie z.B. Gibraltar
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die überseeischen Länder und Gebiete, insbesondere: Neukaledonien und Dependenzen, Französisch-Polynesien, French Southern und Antarctic Territories, Wallis und Futuna, St. Pierre und Miquelon, Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Karibik Netherlands (Bonaire, Saba and Sint Eustatius), Anguilla, Cayman Inseln, Falklandinseln, Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und Dependenzen, britisches Antarktis-Territorium, britisches Territorium im Indischen Ozean, Turks und Caicos Islands, British Virgin Islands, Bermuda
Produkte im Geltungsbereich des Blue Guide
Der Leitfaden gilt für Industrieprodukte, unabhängig davon, ob sie von privaten Konsumenten oder von Fachkräften verwendet werden. Der Leitfaden gilt nicht für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Wirkungskraft des Leitfadens
Der Blue Guide hat keine Gesetzeskraft. Gesetzeskraft entfalten ausschließlich die europäischen Gesetze. Eine gesetzlich verbindliche Auslegung des EU-Rechts liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs. Der Inhalt des Leitfadens kann vom Text eines europäischen Rechtsakts abweichen – insbesondere dann, wenn ein europäischer Rechtsakt leicht abweichende Regelungen enthält, welche in diesem Leitfaden nicht vollständig abgebildet werden können.