Gratis-Download: Auskunft an Betroffene - Arbeitshilfe internes Ablaufprotokoll
Arbeitshilfe
Organisation und Dokumentation
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Der Auskunftsanspruch ist der elementarste Anspruch, den das Datenschutzrecht kennt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung direkt abgeleitet, dass der Einzelne wissen müsse, welche Stelle welche Daten über ihn gespeichert habe. Erst diese Kenntnis versetzt ihn in die Lage, frei und informiert seine Rechte wahrzunehmen.
Wenn ein Betroffener Auskunft begehrt nach § 34 BDSG, kann dieser Anspruch mithilfe dieses Protokolls geprüft und intern dokumentiert werden.
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