Verweigerung der Zustimmung bei außerordentlicher Kündigung § 103 Abs. 1 BetrVG
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Mitbestimmung
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Verweigerung der Zustimmung bei außerordentlicher Kündigung § 103 Abs. 1 BetrVG
Sofern die Arbeitnehmervertretung mit dem Rauswurf des Kollegen nicht einverstanden ist, sollte sie aufgrund der damit verbundenen Außenwirkung ihr Veto ausdrücklich äußern.
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Verweigerung der Zustimmung bei außerordentlicher Kündigung § 103 Abs. 1 BetrVG