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Stufenzu­ord­nung: ein­schlägige Berufs­erfah­rung

Stufenzuordnung: einschlägige Berufserfahrung

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Stufenzu­ord­nung: ein­schlägige Berufs­erfah­rung

Hier erhalten Sie auf einem Blick, alles was Sie über „einschlägige Berufserfahrung“ im Zusammenhang mit der Stufenzuordnung wissen müssen.  Holen Sie sich die Antwort auf folgende Fragen:

  • Was wird unter einer einschlägigen Berufserfahrung verstanden?
  • Welche Berufserfahrung wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt?
  • Wie sieht die Personalratsbeteiligung aus?

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Stufenzuordnung: einschlägige Berufserfahrung

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