Stufenzuordnung: einschlägige Berufserfahrung
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Stufenzuordnung: einschlägige Berufserfahrung
Hier erhalten Sie auf einem Blick, alles was Sie über „einschlägige Berufserfahrung“ im Zusammenhang mit der Stufenzuordnung wissen müssen. Holen Sie sich die Antwort auf folgende Fragen:
- Was wird unter einer einschlägigen Berufserfahrung verstanden?
- Welche Berufserfahrung wird bei der Stufenzuordnung berücksichtigt?
- Wie sieht die Personalratsbeteiligung aus?
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