Kündigung: das Anhörungsrecht des Betriebsrats

Gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder geplanten Kündigung anhören. Dies gilt für alle Entlassungsarten, also für ordentliche, außerordentliche und auch für Änderungskündigungen. Schwierigkeiten macht dabei nicht selten die richtige Berechnung der Wochenfrist, innerhalb derer Sie die Stellungnahme verfassen müssen.
In diesem Skript mit vielen anschaulichen Grafiken erfahren Sie
- Wie der Betriebsrat bei ordentlicher Kündigung reagieren sollte
- Was wichtig ist bei außerordentlicher Kündigung
- Wie Sie vorgehen, wenn ein BR-Mitglied gekündigt werden soll
- Welche Daten der Arbeitgeber liefern muss
- Wie der Betriebsrat sich strategisch klug verhält, wenn Infos fehlen
- Warum der Widerspruch des Betriebsrats für die Weiterbeschäftigung so wichig ist
Handout
Kündigung: das Anhörungsrecht des Betriebsrats