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Kabinett beschließt Rentenpaket 2025

Anfang August hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 werden drei Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder sowie die Erleichterung der Wiedereinstellung für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

4 Rentner sitzen im Wohnzimmer

Klare Botschaft an alle Generationen

Wie das Bundesarbeitsministerium verkündet, sendet das Rentenpaket 2025 gerade in unsicheren Zeiten eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht. Mit der Verlängerung der Haltelinie folgt die Rentenentwicklung weiter der Lohnentwicklung – und sichert zugleich ein dauerhaft höheres Rentenniveau, auch über 2031 hinaus. Davon profitieren besonders die Jüngeren, die heute arbeiten. Gleichzeitig erfolge mit der Vollendung der Mütterrente mehr Fairness: Wer Kinder erzogen hat und der Gesellschaft damit einen wichtigen Dienst geleistet hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Mit Blick auf den Fachkräftemangel ist außerdem klar, wie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betont: Wer auch jenseits der Altersgrenze weiterarbeiten will, solle es können – unkompliziert und ohne Hürden. Deshalb hebt die Regierung das Anschlussverbot auf und erleichtert den Wiedereinstieg mit einem befristeten Vertrag – auch beim früheren Arbeitgeber, der für viele die „erste Adresse“ bleibt.

Sicherung des Rentenniveaus

Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 gesichert. Die bereits bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau wird nun bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.
Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr.
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit wird die rentenrechtliche Gleichstellung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes vollendet. Die sog. Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Da ihre technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, wird die Mütterrente III für 2027 rückwirkend ausgezahlt.

Finanzierung der Maßnahmen

Diese Zusicherungen müssen natürlich auch finanziert werden. Die Mehraufwendungen werden aus Steuermitteln ausgeglichen. Diese zusätzlichen Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung verhindern, dass diese Maßnahmen einen grundsätzlichen Einfluss auf den Beitragssatz haben. Für die Kindererziehungszeiten leistet der Bund jährlich rund 5 Mrd. Euro. Die Erstattungen für die Haltelinie durch den Bund fallen laut den aktuellen Schätzungen erst 2029 mit zunächst rund 3,6 Mrd. Euro an. Sie steigen 2030 auf rund 9,3 Mrd. Euro und 2031 auf rund 11 Mrd. Euro.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)