05.12.2022

Neue TRGS 401 „Gefährdungen durch Hautkontakt“

Die Neufassung der TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" ist jetzt im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 40 vom 18.11.2022 auf den Seiten 895-926 veröffentlicht worden. Das Wichtigste dazu haben wir kurz für Sie zusammengefasst.

Haut einer Frau ruft nach Hilfe wegen Hautproblemen

Der Hautkontakt mit Gefahrstoffen ist immer noch eine häufig vernachlässigte Form der Exposition, obwohl diesem Expositionsweg eine große Bedeutung zukommt. Daher hat der AGS schon vor vielen Jahren eine entsprechende Technische Regel für Gefahrstoffe, die TRGS 401, erarbeitet. Die letzte Fassung dieser TRGS stammte jedoch noch aus dem Jahr 2008 (zuletzt berichtigt 2011), sodass eine Überarbeitung dringend nötig war.

Das Alter der bisherigen TRGS machte es erforderlich, die Regel von Grund auf zu überarbeiten und an den aktuellen Stand anzupassen. Diese Überarbeitung führte auch dazu, dass die TRGS auf einen Umfang von 52 Seiten angewachsen ist, obwohl die Anzahl der Abschnitte von zehn auf sieben zurückgegangen ist. Dafür hat aber die Anzahl der Anhänge von sieben auf neun zugenommen.

So wird die Problematik „Photoallergische und phototoxische Stoffe“, die bisher nur ein einem kurzen Absatz erwähnt wurde, in einem eigenen Anhang ausführlich behandelt (Liste der photoallergischen und phototoxischen Stoffe).

Die neue TRGS behandelt die folgenden Inhalte:

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Informationsermittlung
  4. Gefährdungsbeurteilung
  5. Schutzmaßnahmen
  6. Information der Beschäftigten
  7. arbeitsmedizinische Vorsorge.
Autor*in: Ulrich Welzbacher