Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind eine Maßnahme zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und dienen in der Hauptsache der Gefahrenabwehr und Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken der Beschäftigten. Es ist ratsam und auch gesetzlich vorgeschrieben, Betriebsanweisungen schriftlich zu erstellen.

Die Betriebsanweisung ist eine ständig am Arbeitsplatz vorhandene Unterweisung für bestimmte Arbeitsbereiche über Gefahren und Schutzmaßnahmen und sie ist durch Aushang, Auslegen oder persönliche Aushändigung allen betreffenden Mitarbeitern bekannt zu machen. Somit können die Mitarbeiter jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.

Betriebsanweisungen können in drei Gruppen eingeteilt werden:

  1. Anweisungen für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen
  2. Anweisungen für komplizierte und/oder gefährliche Maschinen und Anlagen
  3. Anweisungen für Tätigkeiten und Arbeitsabläufe mit besonderen Gefahren

Je nach Anwendungsfall müssen arbeitsbereich- oder arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen erstellt werden.

Pflichten des Arbeitgebers und Beschäftigten

Bei Betriebsanweisungen handelt es sich um verbindliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer. Der Mitarbeiter hat die Pflicht, diese an einem bestimmten Arbeitsplatz oder im Umgang mit einer Maschine oder einem Gefahrstoff anzuwenden. In zahlreichen Vorschriften wird auf die Pflicht des Arbeitgebers hingewiesen, den Beschäftigten Betriebsanweisungen bereitzustellen. So beispielsweise in den folgenden Rechtstexten:

Anforderungen an die Betriebsanweisung

In der Betriebsanweisung müssen alle bei der Gefährdungsbeurteilung ermittelten möglichen Gefahren sowie Sicherheits- und Schutzmaßnahmen genannt werden. Die Betriebsanweisung sollte folgende Angaben enthalten:

Die Betriebsanweisung muss sich auf den jeweiligen Arbeitsbereich beziehen. Sie ist so zu verfassen, dass sie in praktisches Verhalten oder Handeln umgesetzt werden kann. Arbeitsmittel, Stoffe, persönliche Schutzausrüstungen usw. sind genau zu bezeichnen.

Erstellen der Betriebsanweisung

Für die Erstellung der Betriebsanweisung ist die Abteilung Arbeitssicherheit zuständig. Sie aktualisiert die Anweisungen bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen. Bei der Erstellung der Betriebsanweisung können Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte oder technische Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft zurate gezogen werden.

Der Vorgesetzte hat regelmäßig zu prüfen, ob die Betriebsanweisung noch aushängt. Fehlende oder beschädigte Exemplare sind zu ersetzen. Eine Prüfung auf Aktualität erfolgt im Rahmen der Unterweisung, sofern kein besonderer Anlass zur Überarbeitung vorliegt. Unabhängig davon ist die Betriebsanweisung grundsätzlich an neue stoffliche und betriebliche Erkenntnisse anzupassen. Anlässe zur Überarbeitung können z.B. sein:

Mit der Unterschrift gibt die Unternehmensleitung/der Vorgesetzte die Betriebsanweisung frei. Vor der Freigabe informiert der Vorgesetzte den Betriebsrat über den Inhalt der Betriebsanweisung. Anschließend erfolgt das Aushängen/die Aushändigung der Betriebsanweisung im Rahmen einer Unterweisung.

Aufbau einer Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung wird wie folgt aufgebaut:

  1. Firma/Arbeitsplatz
  2. Anwendungsbereich/Gefahrstoffbezeichnung:
    z.B. Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe, Bediener, Instandhalter
  3. Gefahren für Mensch und Umwelt:
    Information über die bei der Tätigkeit auftretenden Gefahren und Verweis auf mögliche Umweltgefahren
  4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:
    Es müssen diejenigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln angegeben werden, die den Mitarbeiter betreffen. Dies können technische, organisatorische, hygienische oder persönliche Maßnahmen sein. Ferner müssen Hinweise vorliegen für das Ingangsetzen einer Anlage zur Vorbereitung einer Arbeit, sicheres Betreiben, Hinweise auf unzulässige Arbeitsweisen, notwendige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Hinweise auf die geeignete persönliche Schutzausrüstung (z.B. Chemikalienschutzhandschuhe aus Latex mit dem Permeationsindex 6).
  5. Verhalten bei Störungen:
    Hinweise auf das richtige Verhalten bei Störungen sind erforderlich (z.B. Sofortmaßnahmen wie Abschalten und Sichern, Hinweis zu geeigneten Löschmitteln bei Brandgefahr).
  6. Verhalten bei Unfällen/im Gefahrfall, Erste-Hilfe-Maßnahmen:
    Sichern der Unfallstelle, Bergung des Verletzten, Meldung an Ersthelfer, Arzt und Vorgesetzten, wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen, Angabe der Notfallrufnummer
  7. Instandhaltung:
    ggf. den für die Instandhaltung autorisierten Personenkreis nennen - Sichern gegen Wiedereinschalten, Anbringen der Schutzeinrichtung nach der Reparatur, Betriebsanleitung des Herstellers zugrunde legen
  8. Entsorgen:
    sachgerechte Entsorgung; evtl. eine Entsorgung als Sondermüll, Entsorgung der Reinigungsmittel und Schmierstoffe, Hinweise auf Sammelbehälter

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