22.03.2023

Sachbezugswerte 2023

Sie als Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmer mit Geld bezahlen – oder mit Sachbezügen für Unterkunft und Verpflegung. Zur Lohnabrechnung können Sie Sachbezugswerte heranziehen. Diese Werte definiert zur Vereinfachung der Berechnung eine eigene Entgeltverordnung jährlich.

Sachbezugswerte 2023

Versteuern Sie als Arbeitgeber alle Zuwendungen an Mitarbeiter?

Ja, grundsätzlich ist alles, was Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn an Geld, Sachwerten oder sonstigen Vorteilen zuwenden, stellt für das Finanzamt einen geldwerten Vorteil dar und ist mithin lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Viele geldwerte Vorteile besteuert es jedoch mit besonderen Wertansätzen ermäßigt oder gar nicht wie z. B. die Gewährung eines Job-Tickets. Außerdem besteht laut „steuerberater.de“ bei manchen Leistungen die Möglichkeit zur günstigen Pauschalbesteuerung, wie z. B. im Fall einer Gruppenunfallversicherung.

Ist Wohnungsüberlassung steuerpflichtiger Sachbezug?

Ja, wenn Ihr Arbeitnehmer von Ihnen als seinem Arbeitgeber verbilligt eine Wohnung mietet, kann das zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führen. Mit der Folge, dass diese kostengünstige Mietwohnung vom Arbeitgeber oft steuer- und versicherungsfrei bleibt. Anfang 2020 wurde ein Bewertungsabschlag eingeführt. Danach wird kein Sachbezug mehr angesetzt, sofern das von Ihnen als Arbeitnehmer gezahlte Mietentgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt und die ortsübliche Kaltmiete 25 Euro/m² nicht übersteigt. Die Obergrenze von 25 Euro hat der Gesetzgeber eingeführt, um Luxusvermietungen nicht zusätzlich steuerlich zu subventionieren.

Ist der Bewertungsabschlag gleich Freibetrag?

Er ist ihm in der Praxis mit seinem Anteil von einem Drittel der ortsüblichen Miete einem Freibetrag zumindest nicht unähnlich. Danach entfällt die Versteuerung entweder komplett oder wird stark verringert. Übersteigt der gewährte Mietnachlass den Bewertungsabschlag, ist lediglich der übersteigende Betrag zu versteuern. Bei der Überprüfung der Grenzwerte werden bei der gezahlten und der ortsüblichen Miete jeweils die Warmmieten verglichen – die Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten. Ist der abgabenpflichtige Sachbezug gering, bietet sich Ihnen als Arbeitgeber eine weitere Sparmöglichkeit aus § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).

Darin findet sich eine Kleinbetragsregelung, die eine Freistellung von Bagatellvorteilen für Sachbezüge enthält. Danach unterliegen die Vorteile aus Sachbezügen nicht der Lohnsteuer, wenn der geldwerte Vorteil im Monat insgesamt nicht über 44 Euro einschließlich Umsatzsteuer liegt. Die Grenze erhöht sich ab dem 01.01.2022 auf 50 Euro. Wird die Freigrenze überschritten, dann ist der gesamte Wert des Sachbezugs steuer- und beitragspflichtig. Liegt der von Ihnen errechnete Mietvorteil unter 44 Euro monatlich, fallen dank der zusätzlich geltenden Freigrenze keinerlei Abgaben an (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Wie kann sich eine Wohnungsvermietung an Mitarbeiter konkret darstellen?

Nehmen wir an, Sie als Unternehmer vermieten eine Wohnung an einen Mitarbeiter. Die Warmmiete beträgt sieben Euro, die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt zehn Euro. Dann liegt kein steuerpflichtiger Sachbezug vor, da die vereinbarte Miete mehr als zwei Drittel der Vergleichsmiete beträgt. Zahlt Ihr Mitarbeiter hingegen lediglich fünf Euro Warmmiete, kommt es zu einer Versteuerung. Der Sachbezug beträgt zehn Euro (ortsübliche Miete) abzüglich fünf Euro tatsächlich gezahlte Miete, bleiben fünf Euro. Hiervon dürfen Sie den Bewertungsabschlag von einem Drittel abziehen (10 € × 1/3 = 3,33 €).

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Somit verbleibt ein Mehrbetrag von 1,67 Euro/m², der als Sachbezug lohnsteuerpflichtig ist. Bei einer Wohnungsgröße von 100 m² sind 167 Euro monatlich als geldwerter Vorteil in der Gehaltsabrechnung anzusetzen. Stellen Sie als Arbeitgeber nun Ihrem Mitarbeiter die Wohnung kostenfrei zur Verfügung, greift auch hier der Bewertungsabschlag. Der Sachbezug beträgt 6,67 Euro (zehn Euro Vergleichsmiete abzüglich ein Drittel). Bei einer 100-m²-Wohnung beträgt der abgabenpflichtige Sachbezug monatlich 667 Euro.

Wo liegen Unterschiede der Übernachtungsmöglichkeit?

Bei der Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit an Mitarbeiter unterscheidet man zwischen:

  • Wohnung, Vermietung zu
    • vereinbarter oder
    • ortsüblicher Miete
  • Unterkunft: Besteuerung mittels amtlicher Sachbezugswerte

Die Höhe dieser Werte hängt davon ab, mit wie vielen Personen die Unterkunft belegt ist. Die Sachbezugswerte passt das Bundesfinanzministerium jährlich neu an und veröffentlicht diese auf seiner Internetseite.

Was ist eine Wohnung?

Eine in sich geschlossene Einheit von Räumen mit

  • Möglichkeit einer selbstständigen Haushaltführung (§ 8.1 Abs. 6 Lohnsteuer-Richtlinien)
  • Wasserversorgung
  • Küche oder vergleichbare Kochgelegenheit
  • Toilette.

Ein Appartement mit Küchenzeile und separatem WC gilt als Wohnung.

Was ist eine Unterkunft?

Ein Wohnraum mit Mitbenutzung von

  • Bad,
  • Toilette und
  • Küche.

Gelten für Sozialversicherungs- und Steuerrecht die gleichen Bedingungen?

Ja, seit Anfang 2021 sind die Berechnungen bei der verbilligten Vermietung steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gleichgestellt. Damit folgt anders als vorher die Beitragsfreiheit der erweiterten Steuerfreiheit. Seither gilt: Liegt keine Steuerpflicht vor, fällt keine Sozialversicherung an. Ist eine anteilige Besteuerung vorzunehmen, sind auf den Sachbezug Sozialabgaben zu entrichten. Somit laufen die Abrechnungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht parallel.

Der Gesetzgeber veröffentlicht die amtlichen Sachbezüge in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Er passt sie im Regelfall einmal im Jahr an. Die SvEV dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. Sie bestimmt, welche Leistungen von Ihnen als Arbeitgeber an Ihre Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschläge.

Diese sozialversicherungsrechtlichen Werte sind zugleich für die Lohnabrechnung bindend. Dies gibt Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, geldwerte Vorteile für ihre Arbeitnehmer einheitlich zu berechnen.

Für die Gewährung von Mahlzeiten können sie als Arbeitgeber ab Januar 2023 bundeseinheitlich folgende Sachbezugswerte ansetzen für

  • Arbeitnehmer,
  • Jugendliche und
  • Auszubildende:

Verpflegung/Mahlzeiten

Sachbezugswert Frühstück Mittagessen Abendessen Insgesamt
monatlich 60,00 € 114,00 € 114,00 € 288,00 €
kalendertäglich 2,00 € 3,80 € 3,80 € 9,60 €

Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber fördert Mitarbeiterverpflegung Brutto für Netto – auch wenn es keine eigene Kantine gibt. Daher empfehlen wir Ihnen Restaurantschecks in unserem Beitrag „Restaurantscheck: Essenszuschuss ohne Mitesser Finanzamt“. Damit das Finanzamt bei der Nutzung von PKW in Ihrem Unternehmen nicht immer mitfährt, empfehlen wir Ihnen zu dem die Nutzung von Tankgutscheinen.

Wie hoch ist der Sachbezugswert für freie Unterkunft?

Der bundeseinheitlich monatliche Sachbezugswert für eine freie Unterkunft an einen Arbeitnehmer beträgt ab Januar 2023 265 Euro. Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten oder bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten andere Werte. Hier nehmen Sie einen Abschlag von 15 Prozent vor.

Volljähriger Arbeitnehmer

Belegung der Unterkunft Zeitraum Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt
1 Beschäftigter

 

monatlich 265,00 € 225,25 €
kalendertäglich 8,83 € 7,51 €
2 Beschäftigte

 

monatlich 159,00 € 119,25 €
kalendertäglich 5,30 € 3,98 €
3 Beschäftigte

 

monatlich 132,50 €  92,75 €
kalendertäglich 4,42 € 3,09 €
mehr als 3 Beschäftigte

 

monatlich 106,00 € 66,25 €
kalendertäglich 3,53 € 2,21 €

Jugendliche und Auszubildende

Belegung der Unterkunft Zeitraum Unterkunft allgemein Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt
1 Beschäftigter monatlich 225,25 € 185,50 €
kalendertäglich 7,51 € 6,18 €
2 Beschäftigte monatlich 119,25 € 79,50 €
kalendertäglich 3,98 € 2,65 €
3 Beschäftigte monatlich 92,75 € 53,00 €
kalendertäglich 3,09 € 1,77 €
mehr als 3 Beschäftigte monatlich 66,25 € 26,50 €
kalendertäglich 2,21 € 0,88 €

Der Sachbezugswert gilt nur für die Überlassung einer Unterkunft. Handelt es sich bei der Überlassung um eine Wohnung, setzen Sie zwingend immer die ortsübliche Miete an! Nach der gesetzlichen Definition ist eine Wohnung eine in sich abgeschlossene Einheit von Räumen, in welchen ein eigenständiger Haushalt geführt werden kann.

Bei der Lohnsteuer sind es die kleinen Gehaltsextras wie Sachbezüge, die sich am Ende ganz schön mindernd auswirken. Sie kommen auch Ihren Azubis zugute, und die freuen sich sicher ganz besonders; wieso und warum, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag „Diese steuerfreien Gehaltsextras für Azubis sollte ein Arbeitgeber kennen“.

Ab 2023 setzen Sie einen monatlichen Gesamtbetrag von 553 Euro an (265 Euro + 288 Euro) an, wenn Ihr Arbeitnehmer:

  • freie Unterkunft bezieht,
  • nur er diese selbst belegt und
  • er gleichzeitig freie Verpflegung von Ihnen als seinem Arbeitgeber erhält.

Dieser Betrag erhöht bei ihm das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt.

Probleme treten immer wieder bei Dienstreisen von Mitarbeitern auf. Wer muss für was zahlen, Sie als Arbeitgeber oder Ihr Arbeitnehmer? Sind Reiserabatte Arbeitslohn? Wie versteuern Sie Mehraufwendung für Verpflegung? Steuerliche Schlaglöcher zuhauf, die wir Ihnen in unserem Beitrag „Dienstreise: So versteuern Sie Geschäftsreisen richtig“ erläutern.

Können Sie Lohn in Form eines Gutscheins auszahlen?

Ja, seit 2022 können Sie als Unternehmen Ihrem Mitarbeiter einen Gutschein oder eine Geld- oder Wertkarte geben anstelle einer Auszahlung des Lohnes – und das gänzlich frei von Abgaben. Damit können Sie als Arbeitgeber sich und Ihrem Arbeitnehmer helfen, Steuern zu sparen, indem Sie ihn nicht bar bezahlen, sondern unbar. Die zu beachtenden Spielregeln haben wir für Sie in unserem Beitrag „Gutscheine und Geldkarten“ aufbereitet.

Eine weitere Möglichkeit zum Steuersparen bietet sich Ihnen als Arbeitgeber, wenn Sie ihre Mitarbeiter zu einem Job-Ticket verhelfen. Die Politik möchte damit Weichen zu mehr Umweltschutz stellen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Gesetzgeber bisher hierbei begünstigte, lesen Sie in unserem Beitrag „Steuerfreiheit von Job-Tickets und Pauschalierungsmöglichkeit“.

Autor*in: Franz Höllriegel