Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben: Weshalb Sie daran denken sollten!
Mal ehrlich: Wie soll ein Finanzamt wissen, ob eine Betriebsausgabe stattgefunden hat, wenn Sie als steuerpflichtige GmbH ihm nicht sagen, wofür; wofür im Sinne von für wen? Das sieht auch das Finanzgericht Hamburg so – und verweigerte deswegen den Steuerabzug.
