17.01.2022

Elternzeit: So unterstützt der Betriebsrat bei der Rückkehr

Gut 70 % der deutschen Arbeitnehmer sind der Meinung, dass Arbeitgeber Beschäftigte, die aus der Elternzeit in den Job zurückkehren, nicht genug unterstützen. Dies ist das Ergebnis einer Online-Umfrage der Marktforscher YouGov im Auftrag der Jobbörse Monster. Nur 28 % fanden, der Wiedereinstieg sei unproblematisch.

Elternzeit Betriebsrat

Geschäftsführung Betriebsrat. Rund 50 % der Befragten sind nicht sicher, ob die verfügbaren Arbeitszeiten für Eltern wirklich flexibel genug sind. Ein weiteres Problem: Etliche Beschäftigte haben Angst davor, ihr Kind im Notfall nicht kurzfristig mit zur Arbeit nehmen zu können. Ein Viertel der Teilnehmer hatte das Gefühl, dass die direkten Vorgesetzten nach dem Wiedereinstieg den jungen Eltern vermitteln, nicht mehr so belastbar und leistungsfähig zu sein wie früher. Besonders Besorgnis erregend: Rund 40 % gaben an, sie hätten Angst, dass sich nach der Elternzeit das Verhältnis zu den Kollegen verschlechtert. Sie machen sich Sorgen, dass diese unbezahlte Überstunden oder eine höhere Belastung durch kinderbedingte Fehlzeiten der Rückkehrer befürchten und sich deshalb ausgenutzt fühlen.

Wie Sie als Betriebsrat helfen können

Die Preisfrage lautet, wie sich diese Probleme reduzieren oder im besten Fall sogar vermeiden lassen. Hier können auch Sie als Betriebsrat wertvolle Impulse geben: Setzen Sie sich mit der Geschäftsleitung zusammen und erörtern Sie gemeinsam, welche Punkte für einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg erfüllt sein müssen. Haben Sie diese Rahmenbedingungen erarbeitet, geht es an deren Umsetzung. Hilfreich können z. B. Patenmodelle für Mitarbeiter in Elternzeit sein: Diese Paten informieren die Elternzeitler in ihrer Abwesenheit über Neuigkeiten in der Firma und laden sie zu betrieblichen Events wie Feiern, Ausflügen, Vorträgen oder auch Betriebsversammlungen ein.

Praxistipp: Halten Sie Kontakt zu den Kollegen in Elternzeit

Neben den Paten ist es auch für Betriebsräte äußerst sinnvoll, den Kontakt zu den Kollegen in Elternzeit zu halten. Das kann mit Besuchen passieren, aber auch über E-Mail- und Telefonkontakt geschehen.

Kollegen in Elternzeit sollten den Kontakt halten

Das Kontakthalten ist dabei natürlich keine Einbahnstraße – auch die Elternzeitler sind gut beraten, von sich aus die Initiative zu ergreifen. Denn auch wohlmeinende Kollegen und Chefs vergessen manchmal im Arbeitsalltag, mal wieder zum Hörer zu greifen. Hier sind Kollegen während ihrer Abwesenheit auch in einer Holschuld. Insgesamt klappt die Rückkehr zumindest oft reibungsloser, wenn beide während der gesamten Elternzeit so viel wie möglich voneinander mitbekommen haben.

Interesse zum Ausdruck bringen

Oftmals haben Elternzeitler die Möglichkeit, den regelmäßigen Newsletter der Firma zu abonnieren oder sie haben auch von zu Hause aus Zugriff auf das Intranet. Einige Betriebe bieten zudem Weiterbildungen und gesonderte Veranstaltungen während der Elternzeit an oder organisieren Coachings für den Wiedereinstieg. Hier sollten Sie als Betriebsrat den Beschäftigten in Elternzeit dazu raten, diese Angebote zu nutzen. Damit zeigen sie Interesse am Arbeitgeber und erleichtern sich nicht selten den Wiedereinstieg.

Die Rückkehr erfordert eine gute Planung

Kollegen, die aus der Elternzeit zurückkehren möchten, tun gut daran, auch den Planungsbedarf des Arbeitgebers mit in Betracht zu ziehen. Deshalb ist es für sie oft von Vorteil, in einem rechtzeitig anberaumten Gespräch über die Rückkehr möglichst konkret darüber zu sprechen, was sie konkret leisten können und was sie erwarten. Je konkreter jemand sagen kann, wann er wiederkommt, desto eher kann der Arbeitgeber klären, ob die Stelle während der Elternzeit unbesetzt bleibt.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)