Download: Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

Hat ein Steuerpflichtiger Betriebsausgaben in Abzug gebracht, schaut der Außenprüfer meist ganz genau hin. Sind bestimmte Ausgaben wie etwa Provisionszahlungen vorhanden, will das Finanzamt wissen, wer der Empfänger der Provisionen war und ob diese ggf. in Deutschland zu versteuern sind.
Benennt der Steuerpflichtige einen deutschen Empfänger, wird eine Kontrollmitteilung an das für den deutschen Empfänger zuständige Finanzamt gesendet, bei dem die Versteuerung überprüft wird. Gibt der Steuerpflichtige demgegenüber einen ausländischen Empfänger an, klärt die Finanzbehörde über eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab, ob der Empfänger ein wirtschaftlich aktives Unternehmen oder lediglich eine Scheinfirma bzw. Briefkastengesellschaft ist.
Was Sie über die Empfängerbennung noch wissen müssen haben wir Ihnen in unserem kostenlosen Download zusammengestellt!
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