27.05.2021

Was bedeutet BVT (Beste verfügbare Technik) im Immissionsschutz?

Was die beste verfügbare Technik ist, wandelt sich im Laufe der Zeit - hier dargestellt an Lichtquellen..

Die sogenannten BVT-Merkblätter sind technische Regelwerke, in denen

  • die besten verfügbaren Techniken (BVT)
  • Best Available Techniques (BAT) oder
  • Best Available Technique Reference Document (BREF)

für eine bestimmte industrielle Tätigkeit, die dem europäischen Immissionsschutzrecht unterfällt, beschrieben werden. In den BVT-Merkblättern werden u.a. bestimmte Schwellenwerte und Intervalle für Emissionen festgesetzt. Zudem werden bestimmte Verfahren und Produktionsabläufe geschildert.

Gemeinschaftsweite Standardisierung

Die „IVU-Richtlinie” hat im Rahmen ihres integrierten Genehmigungsregimes für europäische Industrieanlagen die Begrifflichkeiten und das Konzept der „besten verfügbaren Techniken” (BVT) eingeführt. Damit hat sie gleichzeitig einen Prozess zur gemeinschaftsweiten Standardisierung von technischen Normen und Grenzwerten das europäische Industrieanlagenrecht eingeleitet.

Eine umfassende Novellierung durch die „Industrieemissionen-Richtlinie” hatte das Ziel, das BVT-Konzept zu stärken.

Inhalt der BVT-Merkblätter

In den BVT-Merkblättern werden u.a. bestimmte Schwellenwerte und Intervalle für Emissionen festgesetzt. Zudem werden bestimmte Verfahren und Produktionsabläufe geschildert. Die BVT-Leitlinien („BREF Outline & Guide”) geben explizite Vorgaben für die Erstellung der Merkblätter. Der Aufbau der Merkblätter folgt einem einheitlichen vorgegebenen Schema:

  • Kapitel 0: Zusammenfassung
  • Kapitel 1: Allgemeine Informationen zum Sektor
  • Kapitel 2: Angewendete Verfahren und Techniken
  • Kapitel 3: Aktuelle Verbrauchs- und Emissionswerte
  • Kapitel 4: Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken
  • Kapitel 5: Beste verfügbare Techniken
  • Kapitel 6: Techniken in der Entwicklung
  • Kapitel 7: Abschließende Bemerkungen, Literatur
  • Kapitel 8: Glossar, Anhänge

Die BVT-Merkblätter sind nicht selten viele hundert Seiten stark und inhaltlich komplex. Gleichwohl unterscheidet sich die Qualität einzelner BVT-Merkblätter teils erheblich.

Von besonderer Bedeutung sind insbesondere die Kapitel 4 (Bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken) und 5 (Beste verfügbare Techniken). Während in Kapitel 4 bereits verwendete Techniken beschrieben werden, die nach allgemeiner Betrachtung das Potenzial haben, ein hohes Schutzmaß für die Umwelt zu erreichen, werden in Kapitel 5 daraus die besten verfügbaren Techniken abgeleitet. Beide Kapitel bilden die Grundlage für die BVT-Schlussfolgerungen.

BVT-Schlussfolgerungen

Die BVT-Schlussfolgerungen („Executive Summaries”) aus den BVT-Merkblättern haben einen unmittelbaren Rechtscharakter und werden nach Art. 13 Abs. 5 der Industrieemissionen-Richtlinie in Form von Durchführungsbeschlüssen (Komitologieverfahren) erlassen.

In praktischer Hinsicht bringt dies den Vorteil mit sich, dass infolge der formellen Regelung eine Übersetzung in alle EU-Amtssprachen erfolgt, was bislang nicht der Fall war und insofern bei den umfangreichen Referenzdokumenten erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten verursacht hat. Zudem wird durch die Annahme der Durchführungsbeschlüsse im Ausschussverfahren sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten über die Ratsbeteiligung in das Annahmeverfahren für die BVT-Schlussfolgerungen einbezogen werden, was die Legitimation des Verfahrens erhöht.

Autor*in: WEKA Redaktion

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