Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einige ihrer Urlaubstage nicht vor Ablauf der Frist nehmen, so drohen diese zu verfallen. Darauf müssen Arbeitgebende ihre Belegschaft hinweisen, was allgemein anerkannt ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) äußert sich nun aber hierzu wie folgt: Der Urlaubsanspruch verjährt auch nicht automatisch nach ... mehr
Wer nach einem Urlaub in einem Hochrisikogebiet an Corona erkrankt, hat seine Arbeitsunfähigkeit nicht im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes selbst verschuldet. Zumindest dann nicht, wenn die Inzidenz im Heimatort bzw. in Deutschland zu diesem Zeitpunkt höher lag, entschied das ArbG Kiel in einem aktuellen Urteil. mehr
Über das Thema Urlaub wird in den Betrieben erfahrungsgemäß sehr ausgiebig und emotional diskutiert. Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Schließlich will beim Urlaub niemand zu kurz kommen. Welche Fragen den Beschäftigten dabei besonders unter den Nägeln brennen, erfahren Sie hier in den „FAQs Urlaub“. mehr
Was, wenn die Kita zu hat oder die polnische Pflegerin nicht kommen kann? Dürfen Arbeitnehmer dann Sonderurlaub nehmen? Gerade in der Coronakrise sind diese Fragen besonders wichtig geworden. Doch auch darüber hinaus betrachtet haben sie große Bedeutung für viele Beschäftigte. mehr
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, einem Arbeitnehmer halbe Urlaubstage zu gewähren. Das hat das LAG Baden-Württemberg bestätigt. Ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung des Urlaubs gerichtet sei, müsse nicht erfüllt werden. Urlaub sei laut dem Bundesurlaubsgesetz zusammenhängend zu gewähren. mehr
Die Würfel sind gefallen: In der mit Spannung erwarteten Entscheidung des BAG zu der Frage, inwieweit nicht genommener Urlaub verfallen darf, ohne dass der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hingewiesen hat, haben die Bundesrichter die Arbeitnehmerrechte gestärkt und die Vorgaben des EuGH umgesetzt. mehr
Bis zu 115 Tage Urlaub: 2019 ist Urlaubsjahr – und eine Herausforderung für Lohnbüros. Teilzeitkräfte und Minijobber erschweren die Berechnung des richtigen Urlaubs – vor allem, wenn Gesetze zu berücksichtigen sind. mehr
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat (BAG, Urteil vom 19.2.2019 – 9 AZR 541/15). mehr
Plötzlich ist er da, der Urlaub. Unvorhersehbar? Nicht, wenn es eine Urlaubsliste gibt. Da tragen die Mitarbeiter ihre Urlaubswünsche ein. Doch Vorsicht! Als Arbeitgeber sollten Sie dabei auch einige Regeln beachten. mehr
In einer Pressemitteilung vom 06.11.2018 (165/2018) gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung bekannt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verfallen darf, weil der Beschäftigte keinen Urlaub beantragt hat. Falls aber der Arbeitgeber/Dienstherr nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer/Beamte aus ... mehr